Frage an Andrea Nahles von Mark P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
ich habe eine Frage zur Erstattung der Bewerbungskosten über die Agentur für Arbeit:
Aufgrund meiner berufsbedingten Umzüge musste meine Frau in den letzten 10 Jahren schon mehrfach den Arbeitgeber wechseln. Dabei hat sie jedesmal fristgerecht gekündigt und umgehend mit der Suche nach einem neuen Arbeitgeber am zukünftigen Wohnort gesucht. Meistens hat sie (ohne nennenswerte Unterstützung der Agentur für Arbeit) innerhalb von 2-3 Monaten einen neuen Job gefunden. Die Kosten für die geschriebenen Bewerbungen (pauschal 5 €) und die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen wurden hierbei nachträglich auf Antrag erstattet.
Dieses Jahr wurde meine Frau betriebsbedingt gekündigt. Sie hat sich umgehend bei der Agentur für Arbeit persönlich vorgestellt und sich arbeitsuchend gemeldet. Wir haben ca. 40 Bewerbungen abgeschickt und sie ist zu 5 Vorstellungsgesprächen gefahren. Mittlerweile hat sie nach 2,5 Monaten Arbeitslosigkeit wieder einen neuen Job gefunden.
Bei der geplanten Beantragung der Erstattung der Bewerbungskosten erwartete uns allerdings eine böse Überraschung: Laut der Agentur für Arbeit werden diese nur noch erstattet, wenn man dies vorher beantragt hat und ein mit Datumsstempel versehenes Formular des Sachbearbeiters erhalten hat. Dies würde angeblich irgendwo im Kleingedruckten der zahlreichen Unterlagen stehen.
Meine Fragen an Sie lauten:
1. Ist es richtig, dass die Bewerbungskosten nur noch erstattet werden, wenn man vorher ein Formular hierzu beantragt hat?
2. Warum werden Arbeitsuchende auf diese (offensichtlich geänderte) Praxis nicht vom Sachbearbeiter hingewiesen?
3. Ist es nicht selbstverständlich, dass man sich umgehend nach Kenntnisnahme der Kündigung um einen neuen Arbeitsplatz bemüht? Warum muss man das Schreiben von Bewerbungen extra beantragen?
4. Beruht die Änderung der Erstattungspraxis auf dem Versuch, Kosten einzusparen?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS mit speziellen Durchwahlnummer zu den einzelnen Themenbereichen, wo solche Fragen beantwortet werden können. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles