Frage an Andrea Nahles von Hans-Günter G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
wie ich, in den www.nachdenkseiten.de,in der RHEINPFALZ und auch in den TV-Nachrichten vom 29.10.2014 erfahren konnte, nehmen Sie den Lockführerstreik zum Anlass, fundamentale Arbeitnehmerrechte „arbeitgebergerecht“ umzugestalten. Sie wollen mit Ihrer Gesetzesvorlage die vom Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit beschneiden und behaupten, dies würde das Streikrecht nicht betreffen.
Doch wenn Gewerkschaften das Recht genommen wird, Tarifverträge auszuhandeln, so wie Sie es in ihrer Gesetzesvorlage ankündigen, wird ihnen dann nicht auch automatisch das Streikrecht genommen?
Hat man den Lokführern den Beamtenstatus nicht aberkannt, aus Gründen der Gewinnmaximierung, doch dabei nicht bedacht, dass die Lokführer nun Tarifpartner der Arbeitnehmer sind und für Lohn und bessere Arbeitsbedingungen kämpfen dürfen – ja, müssen?
Ist ein Streik nur dann akzeptabel, wenn er ganz im Sinne der Arbeitgeber, keine Unannehmlichkeiten bereitet?
Warum vertreten Sie als angebliche Sozialdemokratin nun Arbeitgeberinteressen?
Hat eine „SPD-Ministerin“ die Folgen der Agenda 2010 für ihre Partei schon vergessen?
Eine Standartantwort wie man sie bei Ihnen immer öfter vorfindet, mit der Sie sich aber einer öffentlichen Diskussion und einer im Wahlkampf versprochenen Transparenz verweigern, würde das fragwürdige Erscheinungsbild der SPD-Führung verständlich machen.
Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser
Sehr geehrter Herr Glaser,
bei Fragen, die meine Arbeit als Ministerin betreffen, verweise ich darauf, dass diese bitte direkt ans Ministerium gesendet werden. Dies wird dann als Standardantwort gekennzeichnet. Ich nehme somit keine thematische Trennung vor oder verweigere Transparenz. Ich habe dies auch oft genug hier im Forum entsprechend begründet.
Der von Ihnen erwähnte Gesetzentwurf wird in Kürze in die Ressortabstimmung gehen. Das Gesetz stärkt die Tarifautonomie, es greift nicht ins Streikrecht ein, sondern schafft Möglichkeiten zur Konfliktlösung zwischen Gewerkschaften und in den Unternehmen in Fällen, in denen Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften aufeinanderstoßen. Für den Fall, dass es auch mit diesen Mechanismen nicht zu Lösungen kommt, können dann Mehrheitsverhältnisse geklärt werden und im Zweifel Gerichte über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen entscheiden.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben, möchte ich Sie bitten, diese direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles