Frage an Andrea Nahles von Helmut H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich hatte das bereits bei Ihrer Amtsvorgängerin am Ende der letzten Legislaturperiode angefragt doch keine Antwort (mehr) bekommen:
Gerade berichtete das ZDF von einer neuen Onlinebörse für Haushaltshilfen. Diese- so wurde erklärt- hätte man eingerichtet um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Tatsächlich aber kann sie- sofern sie anders als bestehende regelmäßig aktualisiert wird, aber wohl allenfalls die Vermittlung verbessern. Die Unterscheidung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern halte ich grundsätzlich für nicht mehr zeitgemäß. z B hätte ich auch nichts dagegen wenn auch Unternehmer vom Sozialsystem abgesichert wären und es wäre der wirtschaft sehr nützlich wenn Arbeitnehmer bei entsprechender Bildung im Sinne selbstständigen verantwortlichen Handelns zu Subunternehmern würden, womit auch der Verdienst steigt. Was Minijobs betrifft so sieht die zugehörige gesetzliche Regelung vor, dass solche Arbeitnehmer NUR vom Arbeitgeber angemeldet werden dürfen, beide sind aber strafbar falls dies nicht geschieht. Mehrere Minijobs sind nicht erlaubt, auch wenn der Gesamtverdienst die 400 E Grenze nicht übersteigt. Gerade aber im Dienstleistungsbereich gäbe es viel Arbeit, die aber oft pro "Arbeitgeber" auf nur wenige Stunden pro Woche / Monat beschränkt sein kann- Bekommt man z B mehrere Jobs, weil man darin gut ist, so kann dies zu einem Sprungbrett in die Selbstständigkeit werden, was ich daher für dringend erforderlich halte , bzw was ich Sie dazu konkret fragen will, ist, ob Sie nicht umgehend die Änderung einführen könnten, dass Arbeitnehmer ihre Minijobs künftig (auch?) selbst z B einmal pro Monat mit der Knappschaft verrechnen können, was auch bedeuten würde dass man dem Auftraggeber dann ein entsprechende Rechnung (in vorgegebener Form) stellen kann, welche dieser von der Steuer absetzen kann. Nur so- meine ich- ließen sich die Probleme erst zur Zufriedenheit Aller lösen.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen!
Helmut Hummel
Sehr geehrter Herr Hummel,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles