Frage an Andrea Nahles von Peter H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Nahles,
ich habe eine Frage zu den Eingliederungsvereinbarungen . Mit heutigem Datum wurde mir eine Klausel in der EGV ( Text : Das Jobcenter bestätigt das die Bestimmungen in dieser Eingliederungsvereinbarung mit geltenden Gesetzen und Rechtsnormen vereinbar sind ! ) verweigert . Die Begründung nach Sachbearbeiter lautete : Diese Klausel ist unnötig da die Bestimmungen der EGV explizit derart gestaltet sind das sie sich an Recht und Ordnung halten .
Meine Frage ist allerdings : WENN die Jobcenter sich an Gesetze und Normen halten müssen warum kann dies in einer EGV nicht eingefasst werden ?
Im ersten Moment würde ich davon ausgehen das eben Jobcenter Mitarbeiter sich NICHT an Gesetze halten wollen wenn sie eine solche Klausel verweigern . Es ist ähnlich anzusehen als wenn ich einen Autoverkäufer bitte eine Klausel in den Kaufvertrag zu setzen das der PKW fahrtüchtig ist , da ist es zwar eine Selbstverständlichkeit aber ohne Unterschrift NICHT einklagbar ! Würden sie eine Weigerung des Jobcenters nicht ähnlich sehen . Warum also verweigert sich die Jobcenter Mitarbeiterin eine solche Klausel aufzunehmen wenn es doch sowieso zu Ihrem "Rechtsgeschäft" gehört ?
Diese Frage ist nicht nur für mich persönlich interessant denn sie sollte allgemein für JEDEN Arbeitssuchenden wichtig sein denn eine solche Klausel gibt BEIDEN Seiten mehr Rechtsschutz und verhindert unnötige Klagen da ja alle Bedingungen dann über Gesetze und Rechtsnormen geregelt und festgeschrieben werden !!
Was sagt die Politik dazu ?
Sehr geehrter Herr Hohlen,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS mit speziellen Durchwahlnummer zu den einzelnen Themenbereichen. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles