Frage an Andrea Nahles bezüglich Verkehr

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Andrea Nahles
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Frage von Achim L. •

Frage an Andrea Nahles von Achim L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Nahles,

da der Lokführer-Streik hohe Wellen schlägt, wäre ich an Ihrer Meinung als Bundestagsabgeordnete zu folgenden Fragen interessiert:

1. Der Durchschnittslohn für nicht verbeamtete Lokführer liegt bei ca. 2400-2700 € brutto. Halten Sie persönlich dieses Gehalt für a) zu hoch, b) zu niedrig oder c) angemessen?

2. Sowohl Medien als auch Politik begründen die vorgebrachte Kritik am Streik damit, dass die Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs für die Gesellschaft und gerade für einfach Arbeitnehmer eine hohe Bedeutung habe. Sollte dann der Bund als 100%iger Eigentümer der Bahn nicht im Sinne einer Einigung auf die Unternehmensführung einwirken?
Schließlich nennt die GdL als Ursache des Streiks den Versuch der DB AG, das vom Bundesarbeitsgericht 2010 ausgesprochene Recht einer Gewerkschaft (hier der GdL) auszuhebeln, ihre SÄMTLICHEN Mitglieder in Tarifverhandlungen zu vertreten; ein Beibehalten des Status Quo könnte also den Tarifstreit beenden.

3. Die Bahn zahlt, wie viele andere Unternehmen auch, nicht immer gleichen Lohn für gleiche Arbeit, sondern unterscheidet nach Art des Anstellungsverhältnisses, gewerkschaftlicher Vertretung etc.
2007 versuchte die Bahn, Lokführer als Zeitarbeiter zu beschäftigen - nun beruft sie sich aber auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Tarifstruktur. Auf mich persönlich wirkt das unredlich, vielleicht fehlt mir aber der tiefere Einblick. Welche Position haben Sie persönlich in dieser Frage und warum?

Mit vielem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen,
Achim Lorenz, Tübingen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lorenz,

Sie wissen, dass das Thema vor allem eine differenzierte Betrachtung und sorgfältiges Abwägen voraussetzt. Das neue Tarifeinheitsgesetz schafft Möglichkeiten zur Konfliktlösung. Es stärkt die Tarifautonomie, unterstreicht den geltenden Grundsatz, dass ein Arbeitskampf verhältnismäßig sein muss, greift aber in keiner Weise ins Streikrecht ein. Deshalb ist es meines Erachtens gut, dass eine fundiert erarbeitete Lösung, die den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich regelt, jetzt auf den Weg gebracht wurde.

Darüber hinaus betreffen Ihre Fragen direkt meine Arbeit als Ministerin und so bitte ich Sie, diese auch an das Ministerium zu senden. (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de)

Beste Grüße
Andrea Nahles