Frage an Andrea Nahles von Christiane B. bezüglich Soziale Sicherung
Werte Frau Nahles,
ich frage Sie, warum Eltern das Überschüssige Kindergeld als Einkommen angerechnet wird.
Denn am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen „Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts“ (BGBl I S. 3189) läßt dies nicht zu.
Das neue Unterhaltsrecht bestimmt nunmehr, dass Kindergeld ausdrücklich Einkommen allein des Kindes ist (vgl. auch BVerfG in 1 BvR 932/10 unter Rz 24).
Insofern scheitert die Auslegung des § 11 Abs. 1 S. 4 SGB II zum sog. Kindergeldübertrag ebenso wie die Begründung der BA bereits an der nunmehr gegensätzlichen Rechtsgrundlage.
Leben Kinder,die eine Ausbildung absolvieren im Haushalt von SGBII Leistungsberechtigten Eltern, wird ihnen das Überschüssige Kindergeld weggenommen um nicht zu sagen gestohlen.
Lebt das Kind in einer WG oder alleine mit den selben Kosten,behält es sein Kindergeld komplett, da es weitergeleitet wird.
Nach dem SGBII sind Kinder ihren Elter nicht zum Unterhalt verpflichtet.
CH. Bluhm
Sehr geehrte Frau Bluhm,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS mit speziellen Durchwahlnummer zu den einzelnen Themenbereichen. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles