Frage an Andrea Nahles von Ralf O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles.
Das Bundessozialgericht hat über die Rechtsfrage, zu welcher Regelbedarfsstufe behinderte, erwachsene Kinder beim Zusammenleben mit ihren Eltern zuzuordnen sind (Regelbedarfsstufe 1 statt Regelbedarfsstufe 3), am 23.07.2014 eindeutig geurteilt und im Dezember 2014 auch ausführlich begründet. Trotzdem müssen viele Eltern für ihre volljährigen, behinderten Kinder zur Zeit Widersprüche zu den aktuellen Grundsicherungsbescheiden für 2015 schreiben, weil man ihnen ihre rechtsmäßig zustehenden Leistungen (Existenzminimum) immer noch verweigert.
Wir bitten um eine Stellungnahme ihrerseits, als Abgeordnete von Rheinland-Pfalz, zu der skandalösen Verfahrensweise bei der Umsetzung der BSG-Entscheidungen vom 23.07.2014.
Mit freundlichen Grüßen
Familie R. Ockenfels
Sehr geehrte Familie Ockenfels,
letztlich bleibt es eine Anfrage, die meine Arbeit als Ministerin unmittelbar betrifft. Insofern bitte ich auch Sie, sich an das BMAS zu wenden. (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de)
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zu wenden: https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
Beste Grüße
Andrea Nahles