Frage an Andrea Nahles bezüglich Soziale Sicherung

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Andrea Nahles
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Frage von Susanne T. •

Frage an Andrea Nahles von Susanne T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

schön dass Sie in Ihrer (wie immer ausweichenden) Antwort an Herr Ockenfels vom 05.02.15 auf die Bundesbehindertenbeauftragte verweisen:

Diese äußerte sich am 24.07.14 u.a. bei "kobinet" öffentlich zum Urteil des BSG vom 23.07.14 - Zitat-" Diese Klarstellung ist ein weiterer Schritt für Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe.
Der Urteilsspruch entlastet auch die Eltern,die häufig ein Leben lang ihr behindertes Kind betreuen. Die Entscheidung des Gerichts muss jetzt zeitnah von den Sozialhilfträgern umgesetzt werden."- Zitatende.

Leider sind die Sozialhilfeträger durch Ihren Nichtanwendungserlass vom 08.08.14 (Rundschreiben 2014/7 und Ergänzung vom 10.11.14 Rundschreiben 2014/7a) nicht in der Lage, "zeitnah umzusetzen". Die Verantwortung dafür liegt also bei Ihnen.

Warum setzen Sie das Urteil nicht um? Wie lange wollen Sie die Entscheidung des BSG prüfen-bis zum St. Nimmerleinstag, in der Hoffnung, dass viele Betroffene auf dem Weg dahin aufgeben oder verstorben sind?
Bei Durchsicht meiner Unterlagen stellte ich fest, dass ich am 08.09.14 nicht nur Ihr Ministerium sondern auch Sie persönlich diesbzgl. unter Ihrer E-Mail-Adresse des Bundestages zu diesem Thema angeschrieben habe. Auch da warte ich auf Beantworung meiner Fragen.....

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Thönes

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Sehr geehrte Frau Thönes,

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.