Frage an Andrea Nahles von Mohamed El G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich finde, Sie sollten den JobCentern einheitliche Regeln zu den Maßnahmen in den Eingliederungsvereinbarungen setzen. Nicht einverstanden bin ich mit der "Probearbeit". Ich halte es für versicherungsrechtlich (Arbeits- oder Betriebsunfall) bedenklich, wenn man vor oder nach Abschluss eines Arbeitsvertrages mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt statt Lohn/ Gehalt arbeitet.
Nicht geklärt ist die Dauer oder wie ich versichert bin bei einem etwaigen Arbeitsunfall: "Oft ist nicht bekannt, dass kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht, wenn ein Bewerber im Betrieb mitarbeitet, um einen Einblick zu erhalten. Grundlage für einen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist der Status als in den Betrieb integrierter Arbeitnehmer, den ein Probearbeiter nach Einschätzung der Unfallversicherungsträger nicht erfüllt." (Quelle: Die Zeit 10.09.2014, Rechtsanwalt Ulf Weigelt).
Als ich wegen dieser Argumente die Eingliederungsvereinbarung ablehnte,wurde mir die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt zugesendet, wogegen ich Widerspruch einlegte.
Ich mache keine Probearbeit ohne diesen wichtigen Versicherungsschutz. Bleibt der Arzt oder das Krankenhaus auf den Kosten sitzen? Aber als ich bei der gemeinnützige Arbeit verletzt wurde, hat deren Unfallversicherung den Chirurg bezahlt. Als beim unentgeltlichen 2-monatigen Praktikum Eisenstangen auf mich gefallen sind, hat die Betriebsärztin mich behandelt. Es wird anders als bei der gemeinnützigen Arbeit kein Vertrag abgeschlossen, der Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Krankenkasse übernimmt keinen Arbeitsunfall in einem Unternehmen. Daher ist dieser Verwaltungsakt nichtig( § 44 II Satz 5 VerwVerfG). Als Ingenieur macht es wenig Sinn ´mitzulaufen´. Bitte schaffen Sie eine klare Rechtslage!
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr El Gourzni,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS mit speziellen Durchwahlnummer zu den einzelnen Themenbereichen. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles