Frage an Andrea Nahles von Susanne T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
in Ergänzung der Frage von Herrn Ockenfels vom 18.02.2015:
Ich habe mir heute das Rundschreiben 2015/3- Regelbedarfstufe 3 vom 16.02.2015 Ihres Ministeriums durchgelesen. Dort wird seitenweise auf gewisse Einsparmöglichkeiten in einem Mehrpersonenhaushalt eingegangen. Es wird jedoch mit keinem Wort erwähnt, dass es diese Einsparmöglichkeiten in einem Mehrpersonenhaushalt mit einem über 25jährigen im SGB II genauso gibt, demzufolge diesem Personenkreis dann ebenso nur die Regelbedarfstufe 3 (statt der Regelbedarfstufe 1) zuerkannt werden dürfte!
Da dies nicht so ist, sondern dem über 25jährigen im SGB II die Regelbedarfstufe 1 zuerkannt wird, sehe ich hierin eine glasklare Diskriminierung erwerbsunfähig Behinderter im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften lebend.
Ist das weiterhin so gewollt und wie begründen Sie diese Ungleichbehandlung?
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Thönes
Sehr geehrte Frau Thönes,
auch bei dieser Frage möchte ich Sie bitten, da sie meine Tätigkeit als Bundesministerin betrifft, diese direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles