Frage an Andrea Nahles von Ruth V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles !
Ich bin Realschullehrerin in Rheinland-Pfalz, Geburtsjahrgang 1951 und erreiche am 21. Mai 2015. Mein 64. Lebensjahr. Verbeamtete Lehrer in Rheinland-Pfalz werden in dem Schuljahr, in dem sie 64 werden in den Ruhestand versetzt. Ich habe nun einen Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit bis zum 31. Juli 2016 gestellt aus folgenden Gründen :
1. Mir fehlen Jahre in denen ich wegen der Kinderbetreuung ohne Bezüge beurlaubt war. So kann ich die höchste Dienstalterszeit nicht erreichen.
2. Ich möchte noch gerne arbeiten, weil mir die Arbeit Freude macht. Meine Schüler sehen das auch so.
3. Ich war 7 Jahre im 3/4 Bat Vertrag angestellt und habe auch einen Rentenanspruch bei der BfA. diese Rente wird mir aber erst gewährt, wenn ich 65 Jahre plus 5 Monate alt bin, also erst ab 1. November 2016. Dies wurde mir kürzlich von der BfA mitgeteit.
Mein Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit wurde mir abgelehnt mit der Begründung, es gäbe genug Bewerber mit meinen Fächern für die Mannlich Realschule in Zweibrücken. Für andere verbeamtete Lehrer mag das ein Vorteil sein, für mich ist es nur ein Nachteil. Was nützt mir das Recht meine Dienstzeit bis zu drei Jahren verlängern zu können, wenn das so einfach abgelehnt werden kann. Wenn ich also Ende Juli 2015 in den Ruhestand versetzt werde, muss ich 15 Monate auf die Rente von der BfA verzichten. Wer bezahlt mir in dieser Zeit die Differenz ? Gibt es von der Ihrer Seite eine Regelung wie mit diesem Fall umgegangen wird ? In Zukunft klafft die Lücke zwischen Beamtenlebensarbeitszeit und gesetzlicher Lebensarbeitszeit ja noch weiter auseinander,so dass sich da weiter Widersprüche ergeben werden. Über eine Auskunft wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Vierengel-Blum
Sehr geehrte Vierengel-Blum,
ein Teil Ihrer Fragen müssten Sie an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Ministerin Vera Reiß) in Rheinland-Pfalz richten. Bildungspolitik und daraus folgende Regelungen sind zum größten Teil Ländersache.
Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, richten Sie bitte direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de).
Beste Grüße
Andrea Nahles