Frage an Andrea Nahles von Hans D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Nahles,
"Eine Bestätigung für eine rückwirkende Neuberechnung Ihrer Rente können wir nicht vornehmen, weil sich eine geänderte Rechtssprechung regelmäßig nur für die Zukunft auswirkt".
Dieser Satz aus einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung an ein befreundetes Ehepaar ist mir zur Kenntnis gelangt. Nun ist es so, dass eine große Gruppe von DDR-Flüchtlingen vor Mauerfall, nämlich 316 613 Personen, jünger, als Geburtsjahrgang 1936, rückwirkend und klammheimlich aus dem Fremdrentengesetz in das Rentenüberleitungsgesetz deportiert wurde. Darf ich das so verstehen, dass man in Regierungskreisen der Auffassung ist, man könne das so machen, weil wir die Zukunft schon hinter uns haben? Und sind wir damals nicht benachrichtigt worden, weil man annahm, dass sämtliche Briefe mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückkommen würden? Und da könnte man auch gleich noch Papier und Porto sparen?
Frau Nahles, Sie wissen, dass das Ganze unrechtmäßig ist und dass zu diesem Thema eine Verfassungsklage in Karlsruhe anhängig ist. Warum hat Ihre Partei, solange sie nicht an der Regierung beteiligt war, versucht, uns vor Rentenminderung zu schützen? Und warum, kaum, dass sie mitregiert, will sie nun davon nichts mehr wissen? Was soll man noch von Ihrer Partei halten? Ging es Ihnen nur um die Fleischtöpfe? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Fragen für alle 316 613 Flüchtlinge schlüssig beantworten würden. Ich fürchte nur, das können Sie nicht.
Mit reichlich Wut im Bauch, aber dennoch freundlichen Grüßen
Hans Dörband
Sehr geehrter Herr Dörband,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles