Frage an Andrea Nahles von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
heute wird der 66. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert.
Ist dies berechtigt, schließlich wird vielfach gegen das GG bewußt verstoßen.
So müssen AlgII-Bezieher, wenn sie gegen überlange Gerichtsverfahren nach dem ÜVerfBeschG trotz erhaltener PKH noch Gerichtskosten vorauszahlen, § 197a SGG iVm § 3 GKG.
Ich sehe hierin einen klaren Verstoß gegen das GG.
Man nimmt damit Armen die Möglichkeik, ihre Rechte wahrzunehmen.
Dies sollte eigentlich von der SPD bekämpft werden.
Allerdings ist wohl gerade die SPD dafür verantwortlich.
Werden Sie sich für Arme, deren Rechte und für die Einhaltung des Grundgesetzes, Art. 3 I, einsetzen?
Viele Grüße
Horst Murken
Sehr geehrter Herr Murken,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles