Frage an Andrea Nahles von Ulrich B.
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema Altersteilzeit und habe hierzu eine dringende Frage:
Als Schwerbehinderter (dauerhaft 50%) hatte ich gegenüber meinen „normalen“ Arbeitskollegen immer den Vorteil, bei der Rente gewisse Vorzüge zu haben.
Geboren am 06.06.1955 erfülle ich am 1.September 2015 meine 45 Arbeitsjahre und könnte somit mit 63 Jahren und 6 Monaten abzugsfrei in Rente gehen.
Bei meiner aktuellen ATZ-Berechnung kann ich aber als Schwerbehinderter erst mit 63 Jahren und 9 Monaten in Rente gehen; also 3 Monate später!
Diese 3 Monate kosten mich immerhin 0,9% Rentenabzug!
Ich finde es als Schwerbehinderter diskriminierend, diese Einbußen hinnehmen zu müssen – statt Vorteile also nur Nachteile?
Können Sie mir bitte diesen Umstand erklären?
Vielen Dank und viele Grüße
Ulrich Blank
Sehr geehrter Herr Blank,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles