Frage an Andrea Nahles von Stephan G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
Weshalb kann man nicht Flüchtlinge auf die schon existierende Blue Card der EU verweisen. In Anbetracht der Situation kann man die Anforderungen der Blue Card entsprechend anpassen,zB:
- Antragstellung im Deutschland möglich, Arbeitssuche erlaubt
- Arbeitsvertrag muss zu tarifvertraglichen Konditionen erfolgen und darf EU-Bürger nicht unterbieten.
- Laufzeit des Arbeitsvertrags mind. 1 Jahr
- parallele Antragstellung auf Asyl erlaubt: Falls Antrag auf Asyl positiv beschieden, hat BlueCard Besitzer Anspruch auf Asyl falls arbeitslos, ansonsten muss er das Land verlassen.
Vorteile dieses Systems wären dass Ausländische Arbeitnehmer arbeiten dürfen und ggf. Steuern bezahlen und somit weniger Leistungen vom Staat beziehen würden.
Es würden schnell Arbeitskräfte auch in durchschnittlich bezahlte aber benötigte Berufe (zB Krankenpflege) vermittelt. Viele hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer sind bereit auch Jobs unter ihrer Qualifikation anzunehmen. Über Prakika/Eignungsteste (Bluecard-Gültigkeit entsprechend anpassbar) könnte die Qualifikation nachgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
S.Gl.
Sehr geehrter Herr Glatt,
auf den Internetseiten des Ministeriums wird auf die BlueCard verwiesen. Aber eine alleinige Anpassung der Bestimmungen zur BlueCard wird die Probleme nicht lösen, denn diese richtet sich derzeit an Hochqualifizierte.
Beste Grüße
Andrea Nahles