Frage an Andrea Nahles von Silke B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
meine Frage vom 16.10.15 bezüglich Ralph Boes beantworten Sie mit Ihrer Standart-Antwort, ich solle mich direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (info@bmas.bund.de) senden. Ich habe bereits mehrfach versucht, Sie auf diesem Weg zu erreichen. Die Antwort war, Sie seien nicht zuständig oder es kam gar keine Antwort.
Ich schließe daraus, daß Sie sich weder als Ministerin für Arbeit und Soziales, noch als Abgeordnete des Bundestages für solch einen Fall zuständig fühlen.
Sehe ich das richtig? Dürfen demnach die Jobcenter völlig eigenmächtig handeln, obwohl es begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV gibt und hier ein besonders harter Fall vorliegt?
Mit freundlichen Grüßen,
Silke Buchholz
Sehr geehrte Frau Buchholz,
Jobcenter handeln nicht eigenmächtig, sondern nach geltenden Richtlinien und Gesetzen.
Beste Grüße
Andrea Nahles