Frage an Andrea Nahles bezüglich Soziale Sicherung

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Frage an Andrea Nahles von Stefan E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

am 23.09.2015 hat das Bundeskabinett beschlossen zum 01.01.2016 den monatlichen Regelbedarf in der Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) auf 404,00 Euro zu erhöhen. Dieser Betrag wird mithilfe eines aufwändigen statistischen Verfahrens ermittelt. Ausgangspunkt ist die im fünfjährigen Turnus erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes.

Haben Sie diesen neuen Regelbedarf von 404 Euro wirklich nach der jüngsten EVS von 2013 errechnet?

Wenn ja, dann sind die 5 Euro Erhöhung zu wenig, denn nach der EVS 2013 stiegen die Ausgaben für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung im Vergleich zu 2008 von 731 Euro auf 845 Euro d.h. um 114 EUR (15,6%). Das ist eine jährliche Steigerung von 3,12%!

Im Vergleich zum bisherigen Regelsatz von 399,00 Euro ist die Erhöhung um 5 Euro aber nur 1,26%.

Von den 404,00 Euro ist für „Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung“ ein Anteil von 33,77 Euro vorgesehen. Das sind 8,36%. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 333 vom 10.09.2015:

Wohnkosten betragen mehr als ein Drittel des privaten Konsums!
„Mit durchschnittlich 845 Euro im Monat gaben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2013 mehr als ein Drittel (35%) ihrer Konsumbudgets für den Bereich Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe mitteilt, war das der größte Anteil an den Konsumausgaben.“

Die im Regelsatz für Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung vorgesehenen 33,77 Euro decken aber niemals den tatsächlichen Bedarf. So zahlte ein Single-Haushalt mit 1500 kWh Jahresverbrauch von Januar 2014 an durchschnittlich 473 Euro im Jahr, monatlich also 39,42 Euro. Und auch die EEG-Umlage steigt 2016 um 3%

Wie begründen Sie die Erhöhung um lediglich 1,26 % wenn doch die Wohnkosten nach der EVS 2013 um ganze 3,12 % stiegen?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Elbel

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