Frage an Andrea Nahles von Stefan K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
als Einwohner Ihres Wahlkreises- und ehemaliger Wähler- bitte ich Sie um ausführliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Neulich fragte ich bei der Agentur für Arbeit nach der Möglichkeit, einen Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu erhalten. Zunächst erhielt ich die Information, eine solche Förderung sei möglich, wenn man noch 90 Tage Restanspruch auf ALG I hätte. Da sich die Mitarbeiterin nicht sicher war, schaute sie sich die entsprechende Bestimmung noch einmal an und teilte mir dann mit, die Bestimmung sei wohl geändert worden, nunmehr seien 150 Tage Restanspruch ALG I nötig, um einen Gründungszuschuss zu erhalten.
Meine Fragen:
1. Seit wann gilt diese "Verschärfung"?
2. Was ist der Sinn dieser "Verschärfung", ich bitte um ausführliche Begründung, insbesondere zu der Fragestellung, wie dadurch Selbstständigkeit gefördert werden soll.
3. Worin liegt die "sozialdemokratische Handschrift" dieser Änderung?
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Koslowski
Sehr geehrter Herr Koslowski,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Gern können Sie auch das Bürgertelefon des BMAS kontaktieren:
http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles