Frage an Andrea Nahles von Sabine S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich befasse mich derzeit berufsbedingt ausführlich mit unserem System der Sozialversicherung. Dabei ist mir aufgefallen, dass bestimmte Branchen im SV-Recht schlecht gestellt werden, bzw. regelrecht dafür bestraft werden, dass sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Beispielsweise ist eine selbstständige Person, die ein Dienstleistungsgewerbe betreibt rein theoretisch frei in allen Zweigen der SV und muss privat Sorge dafür tragen. Übt diese selbstständige Person zudem eine Dozententätigkeit aus, so wird man automatisch pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Problem: diese Informationen erhält man weder bei er zuständigen Kammer noch im Rahmen der Existenzgründungsseminare. Man erhält irgendwann-wenn es dem Rententräger auffällt- eine Nachforderung in einer Höhe, die in die Zahlungsunfähigkeit führt. Dies kann für zehn Jahre eine Summe von 78.000,00 € betragen. Wie kann es in unserem so genannten Rechtsstaat sein, dass selbstständige Menschen derart ausgebeutet werden? Dazu kommt, dass SV-Beiträge, die bei gesetzlichen Versicherungen (KV/PV/RV) freiwillig bzw. in der Rente als Pflichtversicherung abgeschlossen werden (müssen) mit dem Gesamtbeitrag belastet werden? Dies führt zu einer finanziellen Schlechtstellung der Selbstständigen, teilweise unter Hartz IV-Niveau. Ich sehe hier klar die Politik in der Verantwortung, die Selbstständigen zu unterstützen und dieses System zu überarbeiten. Welche Lösungsansätze können Sie zum Schutz und zur Verbesserung der Bedingungen für Selbstständigen anbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schöne
Sehr geehrte Frau Schöne,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles