Frage an Andrea Nahles von Joachim M. bezüglich Recht
1. Wie berücksichtigt die geplante Einführung des § 611 a BGB den Einsatz von Honorarärzten unter folgenden Aspekten?
- Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. 2/3 aller Krankenhäuser arbeiten mit freiberuflichen Ärzten, den sog. Honorarärzten eng zusammen , ohne die der tägliche Stationsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnte
- Abdeckung des Notdienstes ( ein Großteil des Notdienstes , insbesondere in strukturschwachen Regionen wird mit Honorarärzten abgedeckt.
- die Berücksichtigung des § 2 Abs. 3 KHEntgG und die neuste Rechtssprechnung des BSG
2.Honorarärzte sind notwendigerweise in die Organisationsstruktur des Krankenhauses eingebunden. Wie können die Abgrenzungskriterien des BSG/BAG zur Scheinselbständigkeit auf Honorarärzte angewendet werden?
Beispiel:Ein Anästhesist ist Honorararzt in einem Klinikum. Der OP Plan wird erstellt. Die OP beginnt 8.00 Uhr. Notwendigerweise muss der Anästhesist pünktlich zur OP erscheinen, aus hygienischen Gründen die Geräte des Klinikums verwenden und auch mit dem restlichen OP Team zusammenarbeiten. Nach o. g. Abgrenzungskriterien würde jeder dieser Ärzte als Arbeitnehmer eingestuft werden.
3. Sollte hier nicht eine Differenzierung geschaffen werden oder können bestimmte Gruppen aus dem Gesetzentwurf genommen werden?
4. Welchen Stellenwert hat die AO? Darin heisst es ... Der Beruf des Arztes ist ein freiberuflicher..
5. Widerspricht § 611 a BGB nicht dem Wortlauf des § 2 Abs. 3 KhEntG? Führt dieser $ zu einem Leerlauf des § 2 Abs 3 KhEntG?
6. Droht bei Gesetzesbeschluss das Aus für Honorarärzte in deutschen Kliniken und im Notdienst?
Sehr geehrter Herr Müller,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Gern können Sie auch den Bürgerservice des BMAS telefonisch kontaktieren. Auch hier können auf kurzem Wege oft Fragen geklärt werden: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html
Beste Grüße
Andrea Nahles