Frage an Andrea Nahles bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andrea Nahles
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Frage von Claudia L. •

Frage an Andrea Nahles von Claudia L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

ich habe ein Problem. Ich bin 48 Jahre jung, schwer behindert und habe Ende 2015 nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit bei der GSW Immobilien AG die betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung erhalten. Die GSW Immobilien AG wurde von der Deutsche Wohnen AG übernommen. Seit ca. 1 Jahre bin ich schon auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz als Kreditoren-/Debitorenbuchhalterin in Teilzeit 25-29 Stunden.
schwer Behinderte Arbeitssuchende haben es besonders schwer einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Warum liegt die Pflichtbeschäftigungsquote für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiterin nur bei 5 %. Ich finde, die Quote sollte stark erhöht werden und zwar auf 20 %, so damit schwer Behinderte auch von dem guten Arbeitsmarkt profitieren können. Es ist ja immer noch so, dass die Quote der schwer behinderten Arbeitslosen prozentual höher ist, als die Quote der nicht Behinderten Arbeitslosen. Des weiteren sollte die Ausgleichsabgabe stark erhöht werden, auf mindestens 1000,00 € pro nicht besetzen Pflichtarbeitsplatz.
Damit die endlich die schwer Behinderten eine echte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten, wenn Sie wie ich nur körperlich behindert sind und trotz der Behinderung gut qualifiziert sind und eine gute Arbeit leisten können.

Freundliche Grüße sendet Ihnen
Claudia Luckhardt, Berlin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Luckhardt,

Sie beschreiben Probleme, die mir und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, bekannt sind. In dieser Legislaturperiode soll mit einem Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden, um so einen weiteren Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu gehen. Das Bundesteilhabegesetz ist ein Schlüsselelement zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Die Behindertenbeauftragten aus Bund und Ländern appellierten anlässlich des Koalitionsgipfels, den Entwurf für ein gutes und teilhabeorientiertes Bundesteilhabegesetz zügig auf den Weg zu bringen, denn die Menschen mit Behinderungen und ihre Familien warten seit vielen Jahren auf dieses Gesetz.

Zentrale Elemente sind:

• Mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe in allen Bereichen des Lebens von Menschen mit Behinderungen, damit sie dieselben Chancen auf Arbeit und Bildung haben und umfassend teilhaben können am Leben in unserer Gesellschaft.

• Die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Teilhabeleistungen und bei der Hilfe zur Pflege. Damit Menschen mit Behinderungen und ihre Familien nicht länger finanziell dafür gestraft werden, dass sie erhöhten Unterstützungsbedarf haben.

• Ein Verfahrensrecht, das für eine schnelle Klärung der Zuständigkeiten sorgt und für Teilhabeleistungen wie aus einer Hand. Damit Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Wohnort und dem Leistungsträger die Teilhabeleistungen in gleichem Umfang, unbürokratisch, zügig und verlässlich erhalten.

• Eine unabhängige Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen. Damit Augenhöhe zwischen den Menschen mit Behinderungen und den Leistungserbringern und Leistungsträgern hergestellt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Behindertenbeauftragten:
http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Home/home_node.html

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Beste Grüße
Andrea Nahles