Frage an Andrea Nahles von Christina M. bezüglich Soziale Sicherung
Nachtrag zu meinen vorherigen Fragen zu Ihrem Gesetzesentwurf zur "Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung":
Sehr geehrte Frau Nahles,
wie das so ist bei komplizierten Sachverhalten, haben sich weitere Fragen aufgetan für mich.
Bezüglich der Berechnungsgrundlage "pro Tag": ab wann gilt ein Tag als ein Tag? Wenn das Kind volle 24 Stunden beim anderen Elternteil verbracht hat? Oder schon ab 12 Stunden? Oder ab drei beim anderen Elternteil eingenommenen Mahlzeiten? Was ist, wenn das Kind beim anderen Elternteil nur eine, zwei oder gar keine Mahlzeit bekommen hat?
Was ist, wenn der erziehende Elternteil aus welchen Gründen auch immer die Fahrtkosten des Kindes zum anderen Elternteil übernehmen muss? Werden ihm dann trotzdem 9,- € pro Tag angerechnet?
Werden auch Zeiten angerechnet, in denen sich das Kind bei anderen Verwandten aufhält z.B. bei den Großeltern? Was ist, wenn das Kind bei einem Freund/einer Freundin übernachtet?
Besteht die Möglichkeit, dass aus dem Tagespauschalbetrag von 9,- € die anteiligen Beträge für Miete, Versicherungen, Schülermonatskarte, Vereinsbeiträge, Kleidung, Spielzeug etc. herausgerechnet werden, da diese Ausgaben ja unabhängig vom Aufenthaltsort des Kindes bestehen bleiben?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Christina Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
wie ich bereits in meiner vorhergehenden Antwort an Sie schrieb, bitte ich Sie, auch die weiteren Fragen direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles