Frage an Andrea Nahles bezüglich Soziale Sicherung

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Andrea Nahles
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Frage von Beate Z. •

Frage an Andrea Nahles von Beate Z. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

haben Sie Dank für Ihre Antwort. Aber ich habe meine Frage ja nicht an Sie als Bundesministerin, sondern als Abgeordnete gestellt. Sie sind ja Abgeordnete, um über Gesetze, die von den Ministerien kommen, abzustimmen. Ich nehme an, dass Sie auch über das geplanten neunte SGB II-Änderungsgesetz mit abstimmen werden - wenn nicht, hätte es wenig Sinn, neben Ihrer Ministertätigkeit auch noch Abgeordnete zu sein. Deshalb noch einmal:

Schon bisher war es so, dass eine vom Bundessozialgericht als rechtswidrig erkannte Handlungsweise aller Jobcenter nicht rückwirkend korrigiert wird, d.h. rechtswidrig vorenthaltene Leistungen werden nicht nachträglich ausgezahlt. Jetzt soll es schon genügen, wenn nicht "alle", sondern nur "ein" Jobcenter rechtswidrig, aber konsistent gehandelt hat - diese Rechtswidrigkeit soll nicht nachträglich korrigiert werden können.

Wie rechtfertigen Sie angesichts von Art 28 GG (die Bundesrepublik ist ein ... sozialer Rechtsstaat) diese Planung?

Besten Dank im voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Zeidler,

es dürfte auch Ihnen bewusst sein, dass Äußerungen von mir zu diesem Thema natürlich als Ministerin gemacht und auch als solche wahrgenommen werden. Ich habe hier in diesem Forum mehrfach begründet, warum ich Fragen, die meine Tätigkeit als Ministerin betreffen, hier nicht beantworte. Da hilft die Finte Abstimmungsverhalten als Abgeordnete auch nicht, denn ich denke die Frage nach meinem Abstimmungsverhalten erübrigt sich von selbst.

Beste Grüße
Andrea Nahles