Frage an Andrea Nahles von Reiner S.
Sehr geehrte Frau Nahles. Die neueren Pläne zur Angleichung der Ostrenten lassen mich ein wenig zittern. Im Jahr 2020 im Dezember kann ich Theoretisch mit 63 plus 10 Monaten in Rente gehen . Da ich aber immer im Osten gelebt habe , wird mir dann bei meiner Rentenberechnung ,die auf Grund von geringerem Verdienst sowieso schon nicht üppig ausfällt,noch mal der Aufwertungsbetrag abgezogen.Das macht aber die Höherbewertung der Rentenpunkte bei mir nicht wett.Somit büße ich definitiv ein. Das ist schon starker Tobak ,den es erst mal zu verdauen gilt. Wieso kann man eigentlich die Rente eher angleichen , als den Lohn ,der dafür Berechnungsgrundlage ist. Das ist doch in meinen Augen falsch. Normalerweise geht dieser Vorgang völlig von selbst in Auflösung ,wenn die Löhne das Westniveau erreicht haben. Warum kann man mit einer erzwungenen Angleichung der Renten ,sämtliche Berechnungsgrundlagen über Bord werfen ? Ich bitte Sie das Ganze noch mal zu überdenken und für die Angleichung den Zeitraum zu lassen ,den es einfach braucht.
Freundliche Grüße
Reiner Scholze
Sehr geehrter Herr Scholze,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles