Frage an Andrea Nahles von Friedrich-Wilhelm S.
Wann werden denn endlich auch Beamte und Abgeordnete verpflichtet in die Rentenkasse einzuzahlen? Dann hätten wir in Deutschland nicht dieses Problem mit der Armutsgrenze. Wer gibt Beamten und Abgeordneten das Recht viel an Pensionen zu kassieren, mehr als je ein normaler Arbeitnehmer von seiner Rentenkasse ausbezahlt bekommt. Aber wer in dieser auch Ihrer Position sägt schon am eigenen Stuhl.
Liebe Grüße aus dem Ostwestfalen
Sehr geehrter Herr Schalk,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Abgeordnete keine Pensionen erhalten. Die Altersentschädigung von Abgeordneten ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Diese gewährte Altersentschädigung stellt seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr dar. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Für Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.
Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles