Frage an Andrea Nahles von Birgit S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
da ich selbst betroffen bin habe ich an Sie die Frage weshalb kleine freiwillig versicherte Sebständige den Krankenkassenbeitrag und den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nicht an ihrem tatsächlichen zu versteuernden Einkommen berechnet bekommen, was bei andern Mitgliedern dieser Kassen üblich ist.
Weshalb werden für die o.g. Mitglieder fiktive Einkommen angesetzt, die das tatsächliche Einkommen teils wesentlich überschreiten?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schuster
Sehr geehrte Frau Schuster,
Gründerinnen und Gründer haben nach §28a SGB III die Möglichkeit, ihren bereits zuvor erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld gegen Zahlung freiwilliger Beiträge aufrecht zu erhalten (so genannte Freiwillige Weiterversicherung), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die monatlich zu entrichtenden Beiträge orientieren sich grundsätzlich an den Beiträgen, die für eine durchschnittliche Arbeitnehmerin bzw. einen durchschnittlichen Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Hinsichtlich der Regelungen der Krankenkassen sollten Sie sich an das Bundesgesundheitsministerium wenden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung.html
Beste Grüße
Andrea Nahles