Frage an Andrea Nahles von Andrea Martina H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
was gedenken Sie für die von Kinder(kid)-Eltern-Kind-Entfremdung(eke)Parental-Alienation-Syndrom(PAS-Syndrom)betroffenen UrsprungsEltern im Jahr 2017 zu tun?
Wir haben das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts gelesen (BGG).
Zum Beispiel: http://www.buzer.de/gesetz/1961/a27520.htm
Wir fordern vom Träger öffentlicher Gewalt, dem Sozialhilfeträger unserer behinderten Tochter dem Landschaftsverband Rheinland in Köln, unsere ähnlichen oder verfassungsrechtlich geschützten Gesetze, Grund- und Menschenrechte, die der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) übergeordnet sind und für alle Menschen mit Behinderungen gelten, einzuhalten.
Uns wird nicht mitgeteilt, warum unsere behinderte Tochter mit siebenundzwanzig Jahren nicht spricht und wofür notwendige Aufwendungen geeigneter Kommunikationshilfen tatsächlich verwandt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Familie Simon und Andrea Martina Huber
Sehr geehrter Frau Huber,
ich denke, dass auch Sie wissen, dass ich auf Ihre Fragen nicht in wenigen Sätze antworten kann. Darüber hinaus habe ich zum Fall Ihrer Tochter ja gar keine weiteren Informationen und kann aus diesem Grund hier auch nicht einfach mal eben was dazu sagen. Gern biete ich Ihnen an, dass Sie Ihr Anliegen direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles