Frage an Andrea Nahles bezüglich Soziale Sicherung

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Andrea Nahles
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Frage von Andreas H. •

Frage an Andrea Nahles von Andreas H. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Frau Nahles,

wäre es nach den Landtagswahlen und den etwas chaotischen Zeiten zuvor in Berlin nicht mal an der Zeit, dass ich die SPD auf ihre Wurzeln besinnt und auch mal wieder gerechte Sozialpolitik betreibt? Dies ist ja in dieser Legislaturperiode bisher vollkommen vernachlässigt worden. Das Rentenpaket ist eine sozialpolitische Katastrophe, weil bereits erwerbsgeminderte vollkommen ausgenommen worden, eine der ärmsten Gruppen in unserer Gesellschaft. Das darf wirklich nicht sein und sollte dringend korrigiert werden.

Gruß
A. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

es ist richtig, dass Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, leider nicht von den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente profitieren. Diese Situation ist natürlich für diejenigen, die bereits vorher in Rente waren, sehr unbefriedigend und auch wir als SPD würden uns wünschen, dass Verbesserungen in diesem Bereich auch für Bestandsrentnerinnen und -rentner gelten. Dabei handelt es sich jedoch um eine komplizierte und vielschichtige Angelegenheit, bei der verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind:

Würde man die Regelungen auch auf den Bestand übertragen, so müsste eine komplette Neuberechnung aller bestehenden Rentenbezüge auf Grundlage des jetzt geltenden Rechts vorgenommen werden. Dies wäre nicht nur mit einem enormen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden, sondern könnte im Einzelfall – durch andere zwischenzeitlich erfolgte Rechtsänderungen – auch zu Verschlechterungen führen. Dieses Risiko können und wollen wir nicht eingehen. Eine gerechte und rentenrechtlich stimmige Lösung war hier leider zu keinem Zeitpunkt in Sicht. Auch war diese Problematik, die unter der Überschrift „Stichtage in der Rentenversicherung“ zusammengefasst werden kann, schon häufig Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Stichtage (also das festzulegende Datum, ab wann eine gesetzliche Regelung gilt; im Falle der aktuellen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind dies Personen, die ab dem 1. Januar 2019 als Neurentnerinnen oder Neurentner eine EM-Rente beziehen) sind im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig, um „willkürlichen“ Entscheidungen zu begegnen. Ohne sie wären die Möglichkeiten zu Gesetzesänderungen mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Sozialversicherungsrechts und seiner Anpassung an geänderte Verhältnisse sehr begrenzt. Das Bundesverfassungsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, dass der Gesetzgeber verfassungsmäßige Grundsätze wahren muss und nicht in bereits laufende Ansprüche verschlechternd eingreifen darf. Würde das Gesetz solche Stichtagsregelungen nicht kennen, wären wie oben beschrieben auch Verschlechterungen durch eine neue Gesetzgebung möglich. Stichtage sind insofern auch ein Schutz für bereits laufende Renten. Denn auch im Fall von Leistungseinschränkungen, die es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in der Vergangenheit auch schon geben musste, blieben und bleiben bestehende Renten aus Vertrauensschutzgründen grundsätzlich unangetastet.

Das Rentenpaket ist keine Katastrophe und wir als SPD werden auch weiterhin nach Lösungswegen suchen, um auch Menschen im Bestand eine Verbesserung ihrer Situation zu ermöglichen.

Beste Grüße
Andrea Nahles