Frage an Andrea Nahles bezüglich Familie

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Andrea Nahles
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Frage von Annemarie P. •

Frage an Andrea Nahles von Annemarie P. bezüglich Familie

Wir sind eine Einverdienerfamilie mit 3 Kindern unter 10 Jahren. Mit dem Einkommen meines Mannes ca.1700,- € netto leben wir unter dem Hartz IV-Satz. Kindergeldzuschlag erhalten wir nicht, da wir hohe Kredite für unser Eigenheim abbezahlen müssen. Die hohen Tilgungsleistungen sowie Bausparbeiträge und notwendige Absicherungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Um staatliche "Almosen" zu erhalten, müssten wir also zuerst unser Haus verkaufen und teuere Miete bezahlen. Da wir außerdem auf dem Land wohnen, wäre zur Aufnahme einer (Teilzeit-)Arbeit die Anschaffung eines zweiten Autos notwendig und die zusätzlich entstehenden Kinderbetreuungskosten würden mein Gehalt wieder auffressen (wenn überhaupt, dann gibt es ohnehin nur 400,-€-Jobs), nur Stress bliebe als Lohn!
Die Betreuung und Erziehung durch die eigene Mutter erspart dem Staat viel Geld und ist für die Kinder sicher auch das Beste. Diese wertvolle Leistung einer Mutter dient der ganzen Gesellschaft (gesunde leistungsfähige Kinder als spätere Rentenzahler!), wird aber vom Staat nicht anerkannt. Mehrkindfamilien sind die großen Verlierer der neuesten politischen Reformen .
In einem Land, das dringend Nachwuchs braucht, bedeutet Kinderreichtum gleich KinderARMUT - das ist schizophren! Wie soll es weitergehen?

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Antwort von
SPD

Hallo - in den letzten Tagen hatte ich 3-4 Fragen zu Familien. Ich habe mich mal hingesetzt und geguckt, was alles schon gemacht wurde, ich will ausdrücklich betonen: es bleibt viel zu tun. Und die Familieneinkommen sind auch aufgrund sinkender Reallöhne geschrumpft, aber ich denke auch, es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass das Thema in Berlin unbeachtet ist. Daher hier eine Zusammenstellung von dem, was auf den Weg gebracht wurde.

Andrea Nahles

Was wir getan haben für Familien seit 1998

Mehr Kindergeld
Wir haben seit 1998 das Kindergeld für das 1. und 2. Kind um 42 Euro (+37 Pro­zent) erhöht: von 112 Euro auf 154 Euro im Monat. Allein dadurch hat heute eine Familie mit zwei Kindern 1.008 Euro jähr­lich mehr zur Verfügung als 1998.

Weniger Steuern
Seit 2005 zahlt eine Familie mit zwei Kin­dern bis zu einem Bruttoeinkommen von 37.650 Euro unter Einrechnung des Kin­dergeldes keine Steuern mehr.

4 Milliarden für Ganztagsschulen
Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ fördern wir die Einrichtung von Ganztagsschulen in den Ländern von 2003 bis 2009 mit insgesamt 4 Mrd. Euro.

Bessere Betreuungsangebote
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz schaffen wir die Voraussetzung für mehr und bessere Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Bis 2010 sollen 230.000 neue Plätze geschaffen werden.

Flexible Elternzeit
Wir haben den Erziehungsurlaub zu einer flexiblen Elternzeit umgestaltet. Mütter und Väter können gemeinsam bis zu 3 Jahre in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten oder sich untereinan­der bei Erziehung und Erwerbstätigkeit abwechseln.

Recht auf Teilzeit
Das Recht auf Teilzeitarbeit hilft Familien ebenfalls bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten
Durch die verbesserte Förderung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten entlasten wir Familien finanziell deutlich. Rückwirkend vom 1. Januar 2006 an können Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, nun ihre Betreuungsaufwendungen für Kinder im Alter von 0 bis 14 vom ersten Euro an bis hin zu einem Maximalbetrag von 6.000 Euro pro Kind zu zwei Dritteln steuerlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist, können anfallende Kindergartenbeiträge für Kinder vom 3. bis zum 6. Lebensjahr ebenfalls vom ersten Euro an zu zwei Dritteln steuerlich (als Sonderausgaben) geltend machen. In diesem Alter besteht für die Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Elterngeld
Mit dem Elterngeld, das zum 1. 1. 2007 das bisherige Erziehungsgeld ablöst, fördern wir Familien in den ersten 12 bzw. 14 Monaten nach der Geburt. Gerade während ihrer ersten Lebensmonate benötigen Kinder besonders intensive Betreuung. Wir möchten ermöglichen, dass Eltern sich diese Zeit ohne finanzielle Sorgen nehmen und danach wieder in ihren Beruf zurückkehren können.
Elterngeld wird als Einkommensersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils bis max. 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Ein monatlicher Sockelbetrag von 300 Euro wird sowohl Alleinverdiener­elternpaaren als auch ALG-II-Bezieher/innen gewährt. Dieser Sockelbe­trag wird nicht auf das ALG II angerechnet.