Frage an Andreas Dressel bezüglich Recht

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Andreas Dressel
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Frage von Marcus B. •

Frage an Andreas Dressel von Marcus B. bezüglich Recht

Guten Tag,

ich würde gerne ein Thema ansprechen, das in Hamburg ignoriert wird. Mich würde interessieren, ob man in Hamburg an die Einführung des „Feuerwehrführerschein“ denkt. In Hamburg ist der Brandschutz auch ohne den Feuerwehrführerschein gegeben, aber bei den Hilfsorganisationen und dem THW ist er sehr wichtig. Der Bund tätig gerade den Strukturwandel im Katastrophenschutz. Es werden im Rahmen der Medizinischen Task Force diverse Fahrzeuge ausgegeben. Diese neuen Krankenwagen und Mannschaftswagen haben ein Problem. Sie haben alle ein Gesamtgewicht von 3,8t und damit mit einen normalen Klasse B-Schein nicht fahrbar. Die Alternative vom Bund einen Führerschein bezahlt zu bekommen stellt für uns keine Alternative da. Die meisten Ehrenamtlichen möchten sich nicht für 5 Jahren im Katastrophenschutz verpflichten. Durch die ungewisse Zukunft auf den Arbeitsmarkt, wollen die meisten Ehrenamtlichen, sich nicht fest an einen Standort binden. Die nächste Alternative wäre die Einführung des Feuerwehrführerscheins. Hinzu kommt das auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein den weg zum Feuerwehrführerschein frei gemacht hat. Wann kümmert sich Hamburg um die Einführung?

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Antwort von
SPD

Guten Abend!

Vielen Dank für Ihre Mail. Ferienbedingt hat es etwas länger mit der Beantwortung gedauert; das bitte ich zu entschuldigen.

Ich habe das Thema auch mit KatS-Experten erörtert - und in der Tat stellt sich das Problem. Meines Wissens befasst sich auch die laufende IMK mit dem Thema und es gibt dort Überlegungen, eine Sonderfahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der in der öffentlichen Gefahrenabwehr tätigen Einheiten der Freiwilligen Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5t zu fordern. Zielsetzung wäre, dass diese Sonderfahrberechtigung nach einer unbürokratischen organisationsinternen Ausbildung und organisationsinternen Prüfung erteilt werden kann. Offenbar gibt es Überlegungen Bayerns, einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat einzubringen.

Ich werde das gerne auch in Hamburg aufgreifen und beim Senat nachhaken.

Beste Grüße
Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB