Frage an Andreas Dressel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andreas Dressel
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Frage von Manfred B. •

Frage an Andreas Dressel von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Dressel,

im so genannten Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) steht unter § 1: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu ... Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten." [ http://www.hamburg.de/contentblob/670064/data/informationsfreiheitsgesetz.pdf ]

So weit - so illusorisch.

Denn: Für Auskünfte sind bis zu 500 € zu entrichten! [ http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=5&showdoccase=1&doc.id=jlr-InfFrGGebOHApAnlage&st=lr ]

Das ist für viele Menschen nicht leistbar. Wie soll beispielsweise ein HARTZ-IV-Opfer dieses - angebliche - Informationsrecht wahrnehmen können? Die Ausgestaltung des HmbIFG ist also hoch-prohibitiv!

Daher meine Frage: Was werden Sie unternehmen, damit diese massive Beschneidung eines immer wichtiger werdenden Grundrechts zukünftig verhindert wird?

Gruß,

Manfred Bensel

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Antwort von
SPD

Guten Tag!

Mit der Bitte um Verständnis für die verspätete Rückmeldung – hier eine kurze Zwischennachricht.

Wir werden im Zusammenhang mit der Befassung mit der Volksinitiative zum Transparenzgesetz auch das geltende Recht und seine Anwendung kritisch überprüfen – das haben wir schon öffentlich zugesagt. In diesem Kontext werden wir uns auch die Gebührenregelungen anschauen. In Zeiten der Schuldenbremse bitte ich aber auch um Verständnis, dass der Staat nicht alle seine Leistungen „für lau“ anbieten kann. Ein bestimmter Verwaltungsaufwand wird sich immer auch in Gebühren bemerkbar machen.

Beste Grüße aus dem Rathaus
Andreas Dressel