Frage an Andreas Dressel bezüglich Verkehr

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Andreas Dressel
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Frage von Jens M. •

Frage an Andreas Dressel von Jens M. bezüglich Verkehr

Guten Morgen Herr Dr. Dressel,

können Sie mir sagen, wann ich genau Klage einreichen kann z.B. gegen die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstr. ( B 4/75 ).

Die Verlegung bedeutet für uns ( ca. 25.000 Bürger/innen ) mehr Schadstoffe, Sicherheitsrisiken und Verlust von Lebensqualität. Eine Autobahn quer über die Insel Wilhelmsburg bedeutet für uns " Sprung in die Elbe ".

Bitte sagen Sie mir auch bei welchem Gericht die Klage eingereicht werden kann.

Vielen Dank auch im Namen unserer Kinder...

Jens Matysik, Hamburg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Matysik,

die Frage von Klagen stellt sich erst, wenn es einen Planfeststellungsbeschluss gibt.
Zuvor soll es um einen breiten Dialog gehen, um möglichst viele Hinweise aufnehmen zu können. Hierfür haben wir uns als Fraktion besonders stark gemacht. Wir freuen uns deshalb, dass mit den Planverfahren selbst der Dialog qualifiziert weitergehen soll. Hierzu gebe ich gerne die Pressemeldung unserer Verkehrsbehörde wieder.

"Die Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger haben die Planung zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße von Beginn an aktiv begleitet. Frank Horch, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: "Dem Bedürfnis nach Beteiligung und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess kommen wir weiterhin gerne nach. Auch nach dem Erörterungstermin wird es die Gelegenheit zu offener Diskussion geben mit dem Ziel, möglichst einvernehmliche Lösungen für alle Beteiligten zu finden."

Am Montag beginnt die Erörterung im Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße. Dieses Projekt und der damit verbundene Lärmschutz für die Wilhelmsburger Bevölkerung sind wichtige Ziele für diese Legislaturperiode. Gleichermaßen wichtig ist es, die Bevölkerung und die Öffentlichkeit umfassend zu beteiligen. Seit dem Regierungswechsel haben bereits zahlreiche intensive Diskussions- und Informationsveranstaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort stattgefunden.

Der Erörterungstermin dient der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen zu dem Vorhaben erhoben haben. Damit ist der Planungsprozess jedoch nicht abgeschlossen.

Auch nach der Erörterung werden die Bürgerinnen vor Ort an dem Planungsverfahren ernsthaft beteiligt werden. Dazu kann auf Wunsch der örtlichen Gremien ein Rahmen geschaffen werden, in dem der Planungsstand nach dem Erörterungstermin mit den Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburgern offen diskutiert und bewertet werden kann. In diesem Rahmen sollen auch Fragen der Realisierbarkeit von Alternativen z.B. zur Lage der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Mitte sowie ggf. weitere offene Fragen überzeugend geklärt werden. Sollten als Ergebnis der Planerörterung oder der nachfolgenden Beteiligung Planänderungen erforderlich werden, müssen diese umgehend in die Planung aufgenommen werden, auch wenn in der Folge eine neue Auslegung und Erörterung notwendig wird."
Beste Grüße
Ihr
Andreas Dressel