Frage an Andreas Dressel bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Andreas Dressel
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Frage von Holger Z. •

Frage an Andreas Dressel von Holger Z. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dressel,

in Hamburg werden zunehmend BID's eingerichtet, um bestimmte Stadtgebiete ökonomisch und städtebaulich aufzuwerten, weil der Stadt Hamburg die Mittel fehlen, um dieses selbst zu verrichten. Im GSED von 2005 ist geregelt, wie ein BID umgesetzt wird, es wird aber nicht festgelegt, welchen rechtlichen Staus diese Gebiete erhalten. In meinem Freundeskreis wurde nun immer wieder mal diskutiert, dass dieses GSED eigentlich bedeutet, daß die Stadt Hamburg öffentlichen Raum privatisiert und auch hoheitliche Rechte an private Investoren abtritt. Ist das richtig?

Mit freundlichen Grüßen
H. Z.

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Sehr geehrter Herr Zaage,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern beantworten möchte:

Werden durch ein BID Maßnahmen finanziert, für die eigentlich die Stadt aufkommen müsste?

Durch die Einrichtung eines BID wird die Stadt nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Gesetzlich verankerte hoheitliche Aufgaben wie z.B. die gebührenpflichtige Reinigung der Gehwege, der Papierkorbdienst und die Säuberung der Fahrbahnen durch die Stadtreinigung Hamburg bleiben auch in BIDs bestehen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat auch weiterhin ihre Pflichten zu erfüllen und Maßnahmen der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise die erforderliche Grundausstattung des öffentlichen Raums, zu finanzieren. Mit einem BID werden daher nur zusätzliche Maßnahmen finanziert, die über die hoheitlichen Aufgaben hinausgehen, wie z.B. zusätzliche Reinigungsarbeiten. Garantiert wird dies durch den Maßnahmenkatalog, den ausschließlich die Akteure im Quartier zusammen mit dem Aufgabenträger entwickeln. Soweit eine Maßnahme zwar durch die Stadt durchgeführt werden muss, allerdings nicht in der gewünschten Qualität, kann durch das BID nur die Zusatzleistung finanziert werden.

Werden hoheitliche Aufgaben privatisiert?

Die Partnerschaft zwischen BID und Stadt ändert nichts an den Pflichten der Stadt oder der Stellen und Institutionen, die hoheitliche Aufgaben der Stadt wahrzunehmen. Hoheitliche Aufgaben werden im Zusammenhang mit einem BID nicht an Private übertragen. Die Polizei erteilt weiterhin Strafmandate und lässt gegebenenfalls Autos abschleppen. Auch Sondernutzungen im öffentlichen Raum sind nur nach Genehmigung durch die zuständigen Bezirksämter möglich. Privatisiert werden kann allerdings nach Abstimmung und vertraglicher Vereinbarung mit der Stadt eine Baumaßnahme im öffentlichen Raum, die üblicherweise durch die Stadt geplant und ausgeführt wird. Aber auch in diesen Fällen wird der öffentliche Raum nicht privatisiert.

Insbesondere ist es nicht möglich, dass in einem BID Private die Berechtigung zum Aufenthalt für einzelne Personen oder Personengruppen einschränken.

Ist ein BID demokratisch legitimiert?

Die demokratische Legitimation zur Einrichtung eines BID erfolgt durch den Senat, der jedes BID einzeln beschließt. Basis für diese Entscheidung des Senats ist das zuvor durchgeführte Anhörungsverfahren. In diesem Verfahren ist zwingend vorgesehen, dass der Antrag zur Einrichtung eines Innovationsbereichs für vier Wochen öffentlich ausliegt. Jedermann kann in dieser Zeit Anregungen zum Antrag vorbringen. Alle betroffenen Grundeigentümer müssen über die Auslegung und über das ihnen zustehende Widerspruchsrecht informiert werden. Widersprechen die Eigentümer von mehr als einem Drittel der im BID gelegenen Grundstücke oder von mehr als einem Drittel der im BID gelegenen Grundstücksflächen der Einrichtung des BID, ist der Antrag vom zuständigen Bezirksamt abzulehnen. Widersprechen weniger als ein Drittel, so wägt der Senat bei seiner Entscheidung zur Einrichtung des Innovationsbereichs die eingegangen Anregungen und Widersprüche ab. Dieses Verfahren dient vor allem auch den betroffenen Grundeigentümern. Auf diese Weise ist für sie sichergestellt, dass mit den geleisteten Abgaben auch die Maßnahmen finanziert werden, die sie ursprünglich für die Aufwertung ihres Quartiers angestrebt hatten. Für den städtischen Partner ist dieses Verfahren Teil der erforderlichen Transparenz: Jeder auch nur unmittelbar Betroffene erhält rechtzeitig Kenntnis von geplanten Veränderungen in seinem Umfeld und kann darauf Einfluss nehmen.

Innovationsquartiere sind in Hamburg eine Erfolgsgeschichte. Möglicherweise sogar nachvollziehbare anfängliche Bedenken haben keine Bestätigung gefunden und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität von verschiedensten Quartieren in der ganzen Stadt erfreuen sich hoher Akzeptanz.

Beste Grüße

Ihr

Andreas Dressel