Frage an Andreas Dressel bezüglich Innere Sicherheit

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Andreas Dressel
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Frage von Klaus O. •

Frage an Andreas Dressel von Klaus O. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Dr. Dressel,
die Forderung von Frau Merkel, die Waffenaufbewahrung strenger zu kontrollieren, wurde in Berlin durch einen SPD-Sprecher (m.E. für den Augenblick zu Recht) als populistischer Aktionismus zurückgewiesen.
Wie erklären Sie, dass die SPD jetzt in Hamburg genau dieselbe Forderung stellt? (vgl.NDR am 14.3. und Abendblatt am 16.3.)?
Und: wäre es nicht angebracht, sich stattdessen vordringlich um die OPFER zu kümmern und mit Forderungen zu warten, bis die Fakten endgültig ermittelt sind?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Obruzeit,

vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht, die in der Tat viele Bürger bewegt.

Ich glaube, dass alle politisch Verantwortlichen, egal welcher Couleur, verpflichtet sind, immer wieder sämtliche Regelungen und auch deren Vollzug kritisch auf den Prüfstand zu stellen und mögliche weitere Handlungsbedarfe zu hinterfragen. Politik und Behörden dürfen nichts unversucht zu lassen, Gefahren und Risiken zu minimieren und zukünftige Opfer zu vermeiden und zu schützen. In dieser Pflicht stehen wir alle - ob im Bund oder in Hamburg. Das hat nichts mit populistischem Aktionismus zu tun.

Dieses Nachhaken unternehmen wir Sozialdemokraten z.B. für Hamburg. Und da zeigt eine von mir gestellte Senatsanfrage (Drs. 19/2569 - ist auf der Bürgerschaftshomepage abrufbar), dass es zwar durchaus anerkennenswerte Fortschritte beim Vollzug des Waffenrechts in Hamburg gibt – aber auch in Teilbereichen gefährliche Vollzugsdefizite.

Ich meine insbesondere: Angesichts der fundamentalen Risiken, die sich aus einer unsicheren Aufbewahrung von Waffen ergeben, soll nicht nur im gewerblichen Bereich (da passiert es in Hamburg schon), sondern auch bei privaten Waffenbesitzern durch vermehrte Besichtigungen bei den Erlaubnisinhabern vor Ort überprüft werden, ob den waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten entsprochen wird. Schon jetzt sagt das Waffengesetz in § 36 Abs. 3, dass der zuständigen Behörde die sichere Aufbewahrung auf Verlangen nachzuweisen ist. Gerade in einem missbrauchsanfälligen Bereich wie bei der Aufbewahrung sollte lieber einmal mehr als zu wenig nachgeschaut werden. Ich kann mir auch vorstellen, den § 36 Waffengesetz insoweit noch verbindlicher auszugestalten.

Wir werden über diese Fragen weiter diskutieren - im Bund und im Hamburg.

Beste Grüße
Ihr

Dr. Andreas Dressel MdHB