Frage an Andreas Lenz bezüglich Innere Sicherheit

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Andreas Lenz
CSU
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Frage von Tobias H. •

Frage an Andreas Lenz von Tobias H. bezüglich Innere Sicherheit

Wieso haben sie für den Staatstrojaner gestimmt, obwohl damit alle unschuldigen Bürger in Sippenhaft genommen werden? Wieso haben sie nicht die Expertenmeinungen betrachtet, welche alle davor gewarnt haben, dass das Vorhaben verfassungswidrig ist und enorme Auswirkungen auf die IT-Sicherheit hat?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner Abstimmung bei der Anpassung des Verfassungsschutzrechts.

Ich kann Ihre Bedenken nachvollziehen, möchte Ihnen jedoch vorab versichern, dass es bei der Anpassung in keinster Weise darum geht, alle Bürgerinnen und Bürger „in Sippenhaft“ zu nehmen oder unter einen Generalverdacht zustellen.

Mit der Anpassung soll es dem Inlandsnachrichtendienst ermöglicht werden, in eng begrenzten Einzelfällen verschlüsselte Nachrichten in Chatforen und Messenger-Diensten wie zum Beispiel Facebook Messenger oder WhatsApp zu überwachen. Diese Maßnahmen unterliegen hohen rechtsstaatlichen Hürden. Es geht darum, den staatlichen Schutz vor extremistischen und terroristischen Gefahren sicherzustellen. Der Verfassungsschutz muss in der Lage sein, die Kommunikation von Gefährdern zu verfolgen, um im besten Fall konkret geplante Straftaten im Vorhinein zu verhindern. Das gilt auch für eher stille und introvertierte Radikalisierungsverläufe, wie wir sie bei den Täterprofilen auf der Insel Utøya, in Christchurch, Halle und auch in Hanau hatten. Da die Kommunikation heute sehr stark über Messenger-Dienste erfolgt, muss auch für diesen Bereich ein angemessener rechtlicher Rahmen vorhanden sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Verfassungsschutzbehörden blind und taub in der digitalen Welt werden.

Aber ich stimme Ihnen vollkommen zu - wir müssen natürlich immer schauen, dass die Abwägung zwischen Sicherheit auf der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite in einem ausgewogenen Verhältnis bleibt. Insofern gilt es auch die jetzige gesetzliche Regelung genau auf ihre Auswirkung zu beobachten!

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit auch persönlich an mich wenden, via: andreas.lenz@bundestag.de

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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