Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugtem Strom von kleinen PV Anlagen ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2022 von der Umsatzsteuer befreit?

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Andreas Mehltretter
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Frage von Christa G. •

Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugtem Strom von kleinen PV Anlagen ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2022 von der Umsatzsteuer befreit?

Sehr geehrter Herr Mehltretter,
aus Ortsnähe zu Freising möchte ich mich mit einem Anliegen bezüglich des Jahressteuergesetzes 2022 an Sie wenden.
im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Neuanlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, auf 0% herabgesetzt. Auch der Eigenverbrauch ist ab dem 01.01.2023 nicht mehr zu versteuern.
Unsere PV-Anlage ging am 13.10.2022 in Betrieb. Für die Anlage haben wir 19% Umsatzsteuer bezahlt, die wir uns im Rahmen der Regelbesteuerung wieder erstatten lassen können. Für den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom müssen wir im Gegenzug mindestens 5 Jahre 19% Umsatzsteuer bezahlen. Hätten wir die Anlage in 2023 in Betrieb genommen, wäre diese Besteuerung weggefallen.
Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugtem Strom von kleinen PV Anlagen ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2022 von der Umsatzsteuer befreit?
Beste Grüße aus Bayern
C.G.

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Sehr geehrte Frau G.,

ich kann Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen und habe hierzu auch meine zuständigen Kolleg:innen aus dem Bereich der Finanzpolitik befragt. Rückwirkungen innerhalb von Gesetzgebungsverfahren sind eher die Ausnahme. Dies hat verschiedene Gründe - zu einem werden so häufig bestehende Verträge geschützt (Vertrauensschutz), das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden. Bei Förderkulissen führt dies leider manchmal zu den von Ihnen geschilderten Problemen.

Was eine gute Nachricht ist: Alle Arten von PV-Anlagen erhalten mit der EEG-Novelle 2023 höhere Vergütungssätze, sowohl die Volleinspeiseanlagen, als auch Eigenversorgungsanlagen. Hier gilt allerdings auch: Es betrifft nur die Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb gingen. Grundsätzlich kann man aber trotzdem sagen, dass sich eine PV-Anlage wegen der Vergütung immer lohnt. Und wir als SPD-Bundestagsfraktion arbeiten weiterhin mit Nachdruck daran, dass die Inbetriebnahme von Erneuerbaren noch bürokratiearmer und einfacher wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mehltretter

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