Frage an Andreas Rimkus bezüglich Verbraucherschutz

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Andreas Rimkus
SPD
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Frage von Dr. Inge K. •

Frage an Andreas Rimkus von Dr. Inge K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rimkus,
ich vermisse in der Diskussion Ihrer politischen Ziele die Berücksichtigung des Gesetzentwurfs zum WEMoG. Spätestens nach der harschen Kritik, die diesem Gesetzentwurf des SPD-Ministeriums entgegen gebracht wurde und der aus diesen Gründen nicht mehr vor der Sommerpause den Bundestag passieren konnte, hätte es einer Information in Ihrem Wahlkreis bedurft.

Wo haben Sie sich zum Gesetzentwurf kritisch geäußert? Kennen Sie ihn überhaupt? Ich habe nichts Dergleichen gelesen, und überhaupt ist hier im Düsseldorfer Raum das Presseecho sehr gering. Wäre es nicht Ihre Aufgabe gewesen, diesen Gesetzentwurf kritisch in die Öffentlichkeit zu bringen? Ist Ihnen Wohnungseigentum nicht wichtig genug?

Wie stehen Sie z.B. zur Wohnraumverdichtung? Und wie beurteilen Sie den Trend zur E-Mobilität, wenn Sie langfristig der Wasserstoff-Technologie eine Chance geben? Sind die Riesensummen von Subventionen zur Förderung der Energiewende Ihrer Meinung nach gerechtfertigt?

Und sollen Wohnungseigentümer-Gemeinschaften hier "leistungspflichtig" werden, indem ihnen Eigentümerrechte durch das WEMoG entzogen werden, damit das politische Ziel "Energiewende" erreicht wird ?

Meine Frage an Sie: Sollen Wohnungseigentümer/innen zur Verwirklichung politischer Ideen (Wohnraumbeschaffung, Kampf gegen Klimawandel etc.) TEIL-ENTEIGNET werden, wie der Gesetz-Entwurf WEMoG es derzeit noch vorsieht, und wie es in anderen Regionen heftig kritisiert wird?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inge Karger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dr. Karger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz sowie zur Förderung der emissionsfreien Mobilität und der Energiewende in Deutschland.
Sie sprechen in ihrem Beitrag eine Reihe von Fragen an, auf die ich gerne eingehe.

Als Düsseldorfer Abgeordneter setze ich mich im Deutschen Bundestag dafür ein, dass wir ausreichend Wohnraum insbesondere für Durchschnitts- aber auch für Geringverdiener schaffen. Auf Bundesebene bedeutet dies, dass wir die Mittel für den öffentlich geförderten Wohnraum kontinuierlich erhöhen und auch über Maßnahmen im Mietrecht den permanenten Anstieg von Mieten verhindern möchten. Auch Flächen, die im Eigentum des Bundes stehen, und die sich für die Wohnbebauung in Kommunen eignen, sollen zum Zweck des bezahlbaren Wohnens an Kommunen abgegeben werden. Dies praktizieren wir beispielsweise mit dem Vermögen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie bei den Liegenschaften des Bundeseisenbahnvermögens. Innerhalb der Stadt Düsseldorf unterstütze ich den Kurs der Kommunalpolitik, zur Schaffung von Wohnraum für die Bevölkerung eine umwelt- und klimagerechte Nachverdichtung im Innenbereich unserer Stadt zu ermöglichen. Aber auch z. T. noch unbebaute bzw. ungenutzte Flächen wie das Areal um die Bergische Kaserne sollten zukünftig einer Wohnbebauung zugeführt werden.

Als Berichterstatter meiner Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Energie für die Themen Wasserstoff, Elektromobilität und Sektorkopplung vertrete ich einen technologieoffenen Ansatz. Wir sollten als deutsche Volkswirtschaft aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Gründen die Potentiale sowohl der batterieelektrischen Mobilität aber insbesondere auch der wasserstoff- und brennstoffzellenbasierten Technologien nutzen. Insbesondere wenn mit einem Fahrzeug lange Strecken mit einem hohen Gewicht zurückgelegt werden müssen, haben Wasserstofffahrzeuge technische und wirtschaftliche Vorteile gegenüber batterieelektrische Fahrzeugen. Im rein innerstädtischen Verkehr ohne Schwerlast sind E-Fahrzeuge mit Batterie eine gute und effektive Lösung. Genau deswegen setze ich mich beispielsweise dafür ein, dass in Zukunft bei Neubauvorhaben oder auf großen Parkplätzen an Supermärkten etc. die Infrastrukturbedarfe für Ladesäulen auf Parkflächen und in Garagen berücksichtigt werden. Dies ist heute noch nicht der Fall.

Ich bin nicht der Auffassung, dass die volkswirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftspolitisch sinnvolle Energiewende gegen Themen wie bezahlbares und gutes Wohnen ausgespielt werden sollte. Im Gegenteil. Gerade auch eine kluge und gerechte Wohnraumpolitik kann mit den Bedarfen der Energiewende harmonisiert werden.

Im Hinblick auf das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat die parlamentarische Sachverständigenanhörung gezeigt, dass noch Präzisierungsbedarf beim Gesetzentwurf besteht. Diese Haltung der SPD-Bundestagsfraktion ist Ihnen gegenüber auch mehrfach kommuniziert worden.
So sind wir u.a. der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung eine zu starke Stellung des Verwalters beinhaltet. Dies wollen wir ändern und die Vertretungsbefugnis des Verwalters beschränken. Die Entscheidung darüber, was ein Verwalter darf oder nicht darf, muss bei den Eigentümern verbleiben. Ohne Beschluss der Eigentümer soll der Verwalter grundsätzlich nur Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und ohne erhebliche Verpflichtungen für die Wohnungseigentümergemeinschaften vornehmen dürfen. Vor wichtigen Vertragsabschlüssen soll der Verwalter den Beirat informieren. Auch soll der Beirat als Gegengewicht zum Verwalter gestärkt werden und diesem gegenüber Rechte der WEG durchsetzen können. Auch die Frage der gerechten Finanzierung von baulichen Veränderungen hat die SPD-Bundestagsfraktion beschäftigt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für maßgebliche Verbesserungen am Gesetzentwurf der Regierung eingesetzt. Dies wird sich auch im Gesetz widerspiegeln.

Mit besten Grüßen

Andreas Rimkus MdB

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