Frage an Andreas Schwab bezüglich Verkehr

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Andreas Schwab
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Frage von Birgit M. •

Frage an Andreas Schwab von Birgit M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schwab,

in unserer Stadt kann man seit einiger Zeit ein immer höher werdendes Aufkommen an sogenannten SUVs feststellen. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich bekannterweise um Autos mit verschiedenen Eigenschaften eines Geländewagens mit meist durchgehendem Leiterrahmen oder massivem Rahmen, der i.d. R. höher sitzt als die Knautschzonen anderer Fahrzeuge, höher liegenden Scheinwerfern und einem sehr hohem Fahrzeuggewicht. Durch diese Eigenschaften besteht bei einer Kollision insbesondere für kleinere Fahrzeuge, Fußgänger und Fahrradfahrer eine erhöhte Gefahr. Die hoch stehenden Scheinwerfer sorgen zudem für eine Blendwirkung und somit für eine weitere Gefahrenquelle im Straßenverkehr.

Mich interessiert, inwiefern die Belange des Fußgänger- und Fahrradfahrerschutzes in Bezug auf diese immer mehr in Mode kommenden Fahrzeuge in der europäischen Gesetzgebung berücksichtigt werden. Desweiteren würde ich mich über eine Antwort freuen, ob entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um den von diesem Fahrzeugtyp ausgehenden erhöhten Gefahren für Fußgänger (speziell für Kinder) , Fahrradfahrer und andere Autofahrer entgegenzuwirken.

Über Ihre Antwort freue ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Birgit Müller

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Sehr geehrte Frau Müller,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur europäischen Gesetzgebung betreffend Fußgängersicherheit, insbesondere hinsichtlich SUVs.

Trotz Ihrer verständlichen Bedenken, gilt es zunächst festzuhalten, dass laut Statistik von SUVs keine erhöhte Unfallgefahr ausgeht. Der Anteil der SUV-Unfälle an der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle entspricht proportional dem Anteil von SUVs an Personenwagen. Genauso ist der Anteil der Unfälle mit Fußgängern bei SUVs gleich hoch wie derjenige bei PKW (Quelle: GIDAS-Unfalldaten). Somit gibt es keine faktische Grundlage, die eine Sonderbehandlung von SUVs rechtfertigen würde. In der europäischen Gesetzgebung werden die Regelungsobjekte daher auch ausschließlich anhand des Kriteriums des Hauptanwendungszweckes unterschieden: nämlich zwischen Personen- und Gütertransport.

SUVs von bis zu 2.5 Tonnen Gesamtgewicht unterliegen somit der Richtlinie zum Fußgängerschutz (EU-Richtlinie 2003/102/EG). Einzige Ausnahme bildet die Möglichkeit, aufgrund der erhöhten Bodenfreiheit bei SUVs eine andere Testprozedur für den Stossfänger zu verwenden. Diese wird jedoch als äquivalent zur Testprozedur für Fahrzeuge mit weniger Bodenfreiheit angesehen.
Darüber hinaus verfügen SUVs teilweise über Frontschutzbügel, die die Front bei einem Geländeeinsatz vor Beschädigungen schützen soll. Die Industrie hatte sich 2001 verpflichtet, keine starren Frontschützbügel mehr anzubieten. Seit 2005 gibt es zusätzlich eine EU-Richtlinie für Frontschutzbügel (EU-Richtlinie 2005/66/EG), nach der sowohl vom Hersteller angebaute als auch nachgerüstete Frontschutzbügel die gleichen Testanforderungen erfüllen müssen wie die gesamte Fahrzeugfront.

Für 2009 wird erwartet, dass die neue EU-Verordnung zum Fußgängerschutz in Kraft tritt. Die in dieser Verordnung geforderten Tests wurden international im Rahmen der UN ECE in Genf abgestimmt. Die Verordnung wird die Anforderungen der beiden oben genannten existierenden Richtlinien zusammenfassen und weiter verschärfen. Insbesondere sind hierin für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen (sowie später für alle Fahrzeugregistrierungen) aktive Systeme vorgeschrieben, die der Unfallvermeidung dienen sollen oder zumindest die Unfallfolgen für Fußgänger weiter vermindern werden. Solche Systeme sind speziell das Antiblockiersystem sowie der so genannte "Bremsassistent". Diese Anforderungen werden für alle Fahrzeuge, auch SUVs, gelten.

Seien Sie versichert, dass in Europa die Verkehrssicherheit hochgehalten wird und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um eine maximale Sicherheit von Fußgängern als sensibelste Verkehrsteilnehmer sicherzustellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich jederzeit wieder an mich.

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Schwab

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