Frage an Andreas Schwarz bezüglich Soziale Sicherung

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Andreas Schwarz
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Frage von Maximilian K. •

Frage an Andreas Schwarz von Maximilian K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schwarz,

die Bamberger Bürger scheinen Ihnen großes Vertrauen entgegenzubringen. Da ich hier studiere möchte ich mich mit einer Frage an Sie wenden. Ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Zugang zu Bildung zu vereinen. Meine Lage ist folgende: ich erhalte kein Bafög, stattdessen arbeite ich in Teilzeit in einer Firma (über 450,00 €). Zusätzlich erhalte ich das Kindergeld, zusammen mit meinen Lohn reicht dies aus um über die Runden zu kommen und etwas beiseite zu legen. Sollte ich jedoch nun die GEZ bezahlen, muss ich an anderen Ecken sparen, wie Essen und Kleidung. Warum sind Studierende mit Bafög davon befreit, sollte diese Regelung nicht für alle Studierende gelten. Auch sollen einige Klagen eingerreicht worden sein. Wie ist dort der Entwicklungsstand? Wie bewerten Sie persönlich diesen Beitrag? Vielleicht bin ich auch nur schlecht informiert, allerdings konnte mir weder die Fachschaft noch die Studierendenkanzlei einen Rat bzw. Auskunft geben. An dieser Stelle danke schon mal im Vorraus für ihr Engagement und Ihre Zeit, die Sie hier auf dieser Netzseite investieren für.

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SPD

Sehr geehrter Herr Kedziora,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema der Rundfunkgebühren. Grundsätzlich sind die Bundesländer für die Rundfunkgebühren zuständig und nicht der Deutsche Bundestag, weshalb ich Ihnen empfehlen möchte, sich sowohl an die zuständigen Staatskanzleien, aber auch Rundfunkanstalten zu wenden.

Für das Verständnis des Rundfunkbeitrags ist es nämlich wichtig zu wissen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der die entsprechenden Regelungen enthält, in die Zuständigkeit der Bundesländer und der Zustimmung der Landesparlamente fällt. Als Bundespolitik können wir das Rundfunkwesen kommentierend begleiten, jedoch keine eigene Beschlüsse fassen. Trotzdem möchte ich Ihnen natürlich gern antworten.

Gerade werden die Rundfunkgebühren von den entsprechenden Stellen einer Evaluation unterzogen, die sich noch bis zum Ende des Jahres ziehen wird. Dabei werden auch soziale Aspekte eine Rolle spielen. Jedoch gibt es bei Änderungen, denen wie oben erwähnt alle 16 Bundesländer zustimmen müssen, erfahrungsgemäß meist nur kleinere Sprünge.

Mit Wirkung zu 2013 ist das alte Gebührensystem der GEZ nach langen Länderverhandlungen auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt worden. Im Zuge dieser Reform war es den SPD-Ländervertreter/innen von besonderer Bedeutung, dass vor allem die einkommensabhängigen Ausnahmeregelungen unverändert bleiben. Wer Sozialleistungen erhält, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus gehende Befreiungen waren leider im Zuge der Verhandlungen nicht möglich.

Für mich persönlich ist ein staatsfern organisierter, qualitativ hochwertiger und vielfältiger Rundfunk ein in meinen Augen unverzichtbarer Beitrag für Demokratie und Kultur in unserem Land, den es zu erhalten und für kommende Generationen weiterzuentwickeln gilt.

Falls Sie Rückfragen haben, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie einmal in meine Bürgersprechstunde in mein Bamberger Büro kommen.

Herzliche Grüße

Ihr Andreas Schwarz

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