Halten Sie es für erforderlich, dass das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss zur Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung überprüft oder beanstandet?
Sehr geehrte Frau Bunse,
ich bin niedergelassene Psychotherapeutin und habe einen Teil meiner Ausbildung im klinischen Setting des St.-Antonius-Krankenhauses absolviert, wodurch ich die regionale Versorgungsstruktur gut kenne.
Seit dem 01.04.2026 werden psychotherapeutische Leistungen abgewertet, während gleichzeitig Kosten und organisatorischer Aufwand weiter steigen. Die Vergütung hält damit real nicht mit der Entwicklung Schritt.
In meiner Praxis sehe ich mich bereits gezwungen, organisatorische Abläufe anzupassen und Leistungen nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten zu können.
Aus meiner Sicht betrifft dies zunehmend die Stabilität der ambulanten Versorgung.
Wie bewerten Sie diese Entwicklung und welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Frage zur aktuellen Vergütungsanpassung psychotherapeutischer Leistungen. Ihre Sorgen nehmen wir sehr ernst und möchten Ihnen gerne einige Hintergrundinformationen dazu geben:
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat beschlossen, die Vergütung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab dem 1. April 2026 um 4,5 % zu senken. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung der Personalkosten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 um 14,5 Prozent erhöht. In der Summe ergibt sich laut GKV-Spitzenverband eine Honorarabsenkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr. Hintergrund ist der gesetzlich vorgeschriebene jährliche Honorarvergleich.
Wichtig ist: Der EBA ist ein unabhängiges Selbstverwaltungsgremium. Das Land Nordrhein-Westfalen war an diesem Verfahren nicht beteiligt und hat keine Mitwirkungsrechte. Die Vergütung wird nicht von der Landespolitik festgelegt, sondern ist Sache der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Unabhängig davon sieht die CDU-Landtagsfraktion und die Landesregierung die angespannte Versorgungssituation in der psychotherapeutischen Versorgung. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland in den vergangenen zwei Jahren Gebrauch von einem gesetzlichen Sonderrecht gemacht und 45 zusätzliche Sitze für Psychotherapeutinnen und -therapeuten geschaffen – gezielt in strukturschwachen und ländlichen Regionen.
Unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat dazu erklärt: "Wir haben aus gutem Grund in unserem Gesundheitswesen eine starke Selbstverwaltung. Ihr obliegt dabei vor allem die Entscheidung über medizinische Fragen, aber auch über Vergütungsfragen. Ziel muss es dabei sein, die bestmögliche Versorgung der Menschen in Deutschland sicherzustellen. Das ist eine große Verantwortung, die man dann aber auch wahrnehmen muss."
Ich danke Ihnen für Ihre wichtige Arbeit in der psychotherapeutischen Versorgung und für Ihre Rückmeldung. Der Austausch mit Ihnen ist uns wichtig, um die Entwicklungen im Gesundheitswesen realistisch einschätzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Bunse