Frau Glöckner, welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um uns vor der nun von der GFF als verfassungswidrig bestätigten AFD zu schützen?
Sehr geehrte Frau Glöckner,
heute wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, mit tausenden juristisch verwendbaren Beweisen, bestätigt, dass die AFD verfassungswidrig ist. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus und welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um uns vor dem Faschismus zu bewahren?
Hier finden Sie die Informationen und Hintergründe:
https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,
Kathrin S.
Sehr geehrte Frau S.
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr damit verbundenes Engagement für unsere Demokratie. Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger wie Sie die Bedrohungen für unsere verfassungsmäßige Ordnung aufmerksam verfolgen und den Dialog mit der Politik suchen.
Ich nehme die Erkenntnisse des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) außerordentlich ernst. Unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler belegen damit eindrücklich, dass von der AfD eine große Gefahr für unser Land und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgeht. Das Material verdeutlicht sehr klar, wohin diese Partei steuern will: in einen autokratischen Staat, der keinen Schutz für Minderheiten mehr kennt. Angesichts dieser massiven Belege ist es nun unerlässlich, dass sich die Sicherheitsbehörden eingehend mit diesen neuen Erkenntnissen auseinandersetzen.
Als Sozialdemokratin ist es für mich eine Kernüberzeugung, dass unsere wehrhafte Demokratie sich gegen ihre Feinde verteidigen muss. Das Grundgesetz stellt uns mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 das „schärfste Schwert“ zur Verfügung. Das vorliegende Gutachten kann hier als wichtiger Türöffner dienen, um ein fundiertes Prüfverfahren einzuleiten. Ich unterstütze daher den Ansatz, dass der Deutsche Bundestag die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens beschließt, damit das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der AfD umfassend prüfen kann.
Wir müssen jedoch bedenken, dass die rechtlichen Hürden für ein solches Verfahren bewusst sehr hoch gesetzt sind. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
Ein solcher Schritt muss daher absolut sorgfältig vorbereitet sein, da wir vor dem Bundesverfassungsgericht faktisch nur eine einzige Chance haben. Ein Scheitern aufgrund einer unzureichenden Beweislage wäre fatal für unsere Demokratie. Aus diesem Grund ist es zielführend, das weitere Vorgehen zwischen Bund und Ländern gut abzustimmen und das Material für ein rechtssicheres Feststellungsverfahren zusammenzutragen.
Gleichzeitig darf uns eine juristische Auseinandersetzung nicht davon entbinden, die AfD politisch zu bekämpfen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns in der Tradition unserer Partei mit Nachdruck für eine starke demokratische Streitkultur ein und treten Desinformation, Verschwörungserzählungen sowie demokratiefeindlichen Positionen entschieden entgegen. Unser Ziel wird es immer sein, die AfD politisch so zu entlarven, dass sie für Wählerinnen und Wähler keine Option mehr darstellt.
In diesem Sinne werde ich mich weiterhin konsequent für den Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner, MdB
