Frage an Angelika Krüger-Leißner bezüglich Kultur

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Angelika Krüger-Leißner
SPD
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Frage von Ines E. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Ines E. bezüglich Kultur

Guten Tag

Sie beantworteten meine Fragen nicht: Im Hartz4System kann Bürgern das Existenzminimum verweigert werden, sobald sie Mitspracherechte einfordern. Der Kulturbetrieb wirkt mafiös: Einige, die respektiert arbeiten, erhalten jährlich Hunderttausende, andere, die respektiert arbeiten, keine Grundsicherung als Grundvergütung. Fragen waren:

1. Wie kann eine fachspezifisch fachkompetente Arbeitsberatung und – vermittlung mit der Zielsetzung, eine reguläre Beschäftigung zu finden, um die Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung zu beenden – ohne dadurch das künstlerisches Schaffen zu beeinträchtigen - realisiert werden?

2. Wie kann eine Grundsicherung als Grundvergütung von zur Zeit unbezahlt in Anspruch genommenen Arbeitsleistungen in Kommunikations- und Sozialisierungsprozessen realisiert werden?

Eine mögliche Problemlösung wäre aus unserer Sicht, dass der Kulturetat gerechter verteilt wird und allen respektiert arbeitenden Künstlern und Kulturschaffenden zumindestens Grundsicherungen als Grundvergütung gewährt,... welche Problemlösung schlagen Sie vor?
Was können Sie als Bundestagsabgeordnete umgehend realisieren?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Eck,

wir sind nun schon seit Monaten in regem Austausch. Ihre Annahme, dass ich Ihre Fragen vom 14. Februar 2012 nicht beantwortet habe, kann ich nicht nachvollziehen. Auf Abgeordnetenwatch lassen sich meine Antwort vom 22. März 2012 nachlesen.

Was ich aber nachvollziehen kann, ist Ihr Wunsch nach einer einfachen Lösung für einen finanziell abgesicherten Freiraum für Künstler. In diesem Zusammenhang sprechen Sie von einer Umverteilung des Kulturetats mit dem Ziel, für Künstler eine Grundsicherung bereitzustellen. Vorausgesetzt man hielte dies für zielführend, könnte es von Bundesseite nicht einfach beschlossen werden. Den größten Anteil des öffentlichen Kulturetats bringen die Länder (43 Prozent) und Kommunen (44,4 Prozent) auf. Auf den Bund entfallen nur 12,6 Prozent der öffentlichen Kulturausgaben.

Aus meiner Sicht als Bundespolitikerin muss es zunächst einmal darum gehen, die soziale Absicherung für Kulturschaffende zu verbessern. So gibt es zum Beispiel im Bereich der Arbeitslosenversicherung immer noch dringenden Handlungsbedarf für die überwiegend kurzfristig Beschäftigten, von denen es im Kultur- und Medienbereich besonders viele gibt. Die allermeisten zahlen Sozialbeiträge und bekommen dann, wenn sie arbeitslos werden, kein Arbeitslosengeld. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, haben eine Vorschlag gemacht, mit dem den meisten Betroffenen geholfen wäre. Das wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Sollten wir nach den nächsten Bundestagwahlen in Regierungsverantwortung kommen, werden wir unseren Vorschlag umsetzen. Unser weitergehendes Ziel ist aber eine einheitliche Sozialversicherung für alle Erwerbstätigen.

Sie wünschen sich eine fachspezifisch fachkompetente Arbeitsberatung und -vermittlung und fragen, wie das umgesetzt werden kann, um eine Abhängigkeit von der Grundsicherung zu beenden. Sie haben völlig Recht, auch aus meiner Sicht muss das von der Arbeitsverwaltung geleistet werden. In meiner letzten Antwort auf Abgeordnetenwatch hatte ich das bereits erläutert. In Berlin haben wir dafür mit der Regionaldirektion Berlin/Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit Festlegungen getroffen. Mehrfach wurde mir versichert, dass entsprechend versierte Berater zur Verfügung gestellt werden. Dies kann natürlich nur dort geleistet werden, wo sich die Künstler und Kulturschaffenden konzentrieren, wie das vor allem in Berlin der Fall ist. Der Leiter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hat mir bestätigt, dass auch mit Bezug auf Ihren Fall entsprechend verfahren wird.

Ihre Darstellung, dass "Bürgern das Existenzminimum verweigert wird, sobald sie Mitspracherechte einfordern", kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Das Gegenteil ist der Fall. Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Eingliederungsvereinbarung ist die Mitwirkung der Betroffenen ausdrücklich vorgesehen. Ich selber habe das entsprechende Gesetz im Bundestag mitberaten und -beschlossen.

Ebenso wenig kann ich es unwidersprochen lassen, wenn Sie schreiben, dass der Kulturbetrieb "mafiös" sei. Solche schwerwiegenden Behauptungen müssen konkret belegt werden. Im Laufe meiner langjährigen Arbeit als Kulturpolitikerin habe ich zahllose Initiativen, Vereine, Organisationen und Einrichtungen kennengelernt. Mafiöse Strukturen konnte ich nicht ausmachen.

Ich hoffe, abschließend Ihre offenen Fragen berücksichtigt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Krüger-Leißner, MdB