Frage an Angelika Krüger-Leißner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Jutta B. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Jutta B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,

Ihre Antwort auf abgeordnetenwatch.de vom 15.06.2012 hat meine Frage umgangen und wirft neue Fragen auf:

Sie sagen, es müsse Sanktionen geben - unter anderem, weil betrügerische Absicht, Vorspiegelung falscher Tatsachen oder wahrheitswidrige Angaben zum Erschleichen von Leistungen, den Betreffenden nicht mehr schutzwürdig erscheinen lassen.
Angenommen es würde pauschal für Arbeit suchende Menschen keine Unschuldsvermutung gelten und es müsste entgegen rechtsstaatlicher Grundsätze prinzipiell und vorverurteilend von betrügerischer Absicht ausgegangen werden, so gibt es dennoch bereits Mittel, um auf dem Rechtsweg gegen Betrug/Erschleichung vorzugehen. Außerdem muss bei Antragstellung der Grundsicherung per Unterschrift bestätigt werden, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgten.
Mit dem §31 SGB-II wird das Existenzminimum, auch Grundsicherung genannt, zudem auch in strittigen Fällen z.B. wegen mangelnder Mitwirkung oder Meldeversäumnis etc., gefährdet.

Warum ziehen Sie es vor, ein Minimum, was per Definition ein Mindestmaß darstellt, zu minimieren und somit zu entziehen, anstatt andere Möglichkeiten der Sanktionierung zu suchen, abzuwägen?

Inwiefern halten Sie es für verfassungsfest, wenn entgegen dem Sozialstaatsgebot, erwachsene, mündige Bürger von Behörden diszipliniert werden und mit der Kürzung/Streichung ihres, laut Bundesverf.ger. unverfügbaren Existenzminimums bedroht oder sanktioniert und de facto in Existenzangst gestürzt werden?

In welcher Hinsicht würden Sie es als verfassungsgemäß ansehen können, dass in Deutschland mit seiner problematischen Vergangenheit, Arbeitsuchende, wegen ihres
Fehlverhaltens-aus-Behördensicht, einer richterlichen Entscheidung vorgreifend, in ihrer Existenz angegriffen werden dürfen?

War es nicht eines der Gründe für die Formulierung des Grundgesetzes, Behördenwillkür, übermächtige Behörden, gegenüber den Bürgern, ein für allemal zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

J. Buschmann

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