Frage an Angelika Niebler bezüglich Familie

Portrait von Angelika Niebler
Angelika Niebler
CSU
56 %
10 / 18 Fragen beantwortet
Frage von Michael G. •

Frage an Angelika Niebler von Michael G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

sie sind im Ausschuss für "Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM)"

Im Besonderen soll von Ihnen erarbeitet werden: "Beseitigung jeglicher Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts"

Die Bundesrepublik Deutschland ist im "Zaunegger" Prozess wegen des Verstoßes gegen Diskriminierung des §1626a verurteilt worden. Man muss kein Prophet sein, beim Lesen diesen Gesetzes, dass dieses gegen den Gleichheitsgrundsatz und diverser andere Grundrechte verstößt.

Trotz des eindeutigen Urteils und der sich daraus ergebenen Konsequenzen, weigern sich in Deutschland nach wie vor Behörden und Gerichte, den §1626a außer Kraft zu setzen.

Meine Frage(n):
Sehen Sie Sich in Ihrer Arbeit ausschließlich für die Rechte von Frauen zuständig (Welches meines erachtens gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 1,2,3 verstößt)?

Halten Sie es für richtig, dass Behörden und Gerichte über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzten und nach wie vor einen als "Diskriminierend" verurteilten Paragraphen anwenden?

Ist der deutschen Politik das Ansehen im Ausland so unwichtig, dass es sich leisten kann, ein höchstrichterliches Urteil einfach zu ignorieren und, wie häufig unter Politikern zu hören, ironischer weise eine Art "Danke", für dieses Urteil als Kommentar äußert wird, und dann weiter macht wie gehabt?

Ist es nicht schlimm genug, dass gerade Deutschland wieder am Pranger für Diskriminierungen steht, viele Politiker das schon im Vorfeld zumindest geahnt haben (was meines Erachtens offensichtlich ist), und denn keinerlei Reaktion zeigen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im voraus.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Gaese

Portrait von Angelika Niebler
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gaese,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zum Thema Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Der "Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter" (FEMM) des Europäischen Parlaments ist nicht ausschließlich für die Rechte der Frau sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union zuständig, sondern insbesondere auch für die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Gleichstellung von Männern und Frauen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz.

Art. 3 Abs. 2 GG besagt eindeutig, dass "Männer und Frauen ... gleichberechtigt" seien, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördere sowie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinarbeite. Genau dies sind auch die Ziele des FEMM-Ausschusses im Europäischen Parlament: Die derzeit teilweise noch vorherrschenden Defizite bei der Gleichstellung von Männern und Frauen sollen beseitigt werden. Ich sehe daher meine Arbeit im FEMM eher als einen Schritt hin zur Gleichberechtigung, der absolut konform ist mit Art. 3 GG.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009 ("Zaunegger"-Prozess) hat das Bundesministerium der Justiz bereits angekündigt, die Anliegen lediger Väter künftig deutlich stärker zu berücksichtigen und Vätern auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter eine Möglichkeit zu eröffnen, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Die Vorarbeiten für das angekündigte Reformvorhaben sind dementsprechend umgehend aufgenommen worden. Dennoch werden - nicht zuletzt angesichts der großen gesellschaftspolitischen Tragweite des Themas - die Beratungen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften zeichnen sich durch eine große Vielfältigkeit aus. Auch angesichts der Bandbreite der rechtspolitischen Möglichkeiten muss sorgfältig geprüft werden, welches Regelungsmodell in Zukunft vorgeschlagen werden soll. Sie werden daher verstehen, dass derzeit noch kein genauer Zeitpunkt feststeht, wann eine Neuregelung in Kraft treten wird. Sie können jedoch sicher sein, dass intensiv über diese Neuregelung beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Angelika Niebler
Angelika Niebler
CSU