Frage an Angelika Niebler bezüglich Wirtschaft

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Angelika Niebler
CSU
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Frage von Alex K. •

Frage an Angelika Niebler von Alex K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

2014 haben Sie sich für den Erhalt der Investorenklagen stark gemacht. Meiner Meinung nach übersehen Sie mit Ihrer Entscheidung die Generationengerechtigkeit. Uns Bürgern und unseren Kindern schultern Sie dadurch unnötige Kosten auf!

Warum sind Sie der Meinung, das es außergerichtliche Einigungen geben muss, bei denen Zugeständnisse an geltendes Recht gemacht werden? Sie sind Juristin und kennen auch den Weg ohne außergerichtliche Einigungen. Sind Sie nicht auch der Meinung das dies der bessere Weg für uns wäre?

Die aktuelle Klage von Vattenfall gegen Deutschland kostet uns Bürgern bis heute schon fast 4,1 Millionen Euro! Finden Sie es gerecht das Investoren keinerlei Verantwortung übernehmen?

Stehen Sie weiterhin zu Ihrer Entscheidung?

recht herzlichen Dank

MfG

K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage vom 16. März 2015 über abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich danach erkundigt haben, wie ich zu Investorenklagen stehe.

Gerne teile ich Ihnen hierzu meine Meinung mit. Investorenschutz lehne ich weder generell ab, noch halte ich ihn generell für notwendig. Vielmehr kommt es auf das konkrete Handelsabkommen und den jeweiligen Handelspartner an: Gibt es ein rechtsstaatliches Gefälle zwischen der EU und dem Handelspartner, kann Investorenschutz nötig sein. Im Verhältnis zu den USA brauchen wir meiner Meinung nach dagegen keine Schiedsverfahren. Im Einzelnen:

Im Zusammenhang mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und den USA ("TTIP)") benötigen wir keine Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit. Sowohl bei den USA als auch bei den Ländern der Europäischen Union handelt es sich um Staaten, deren Rechtssysteme auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit beruhen. Wir sollten im Rahmen von TTIP darauf hinwirken, dass ein internationaler Handelsgerichtshof aufgebaut wird, bei dem ISDS verhandelt werden können: ein Gerichtshof, der grundsätzlich öffentlich tagt, eine Berufungsinstanz vorsieht und dessen Richter unabhängig sind.

Die Vorschläge für eine Reform des Schiedsgerichtssystems im TTIP, die von der für den Internationalen Handel zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström in der vergangenen Woche vorgestellt wurden, gehen in die richtige Richtung. Die EU-Kommission hat verstanden, dass sie Gefahr läuft, das Handelsabkommen mit den USA vollständig scheitern zu lassen, sollten die Streitbeilegungsverfahren zwischen Investoren und Staaten so bleiben, wie sie sind. Die nun vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission sehen vor, langfristig einen solchen multilateralen Schiedsgerichtshofs für Investor-Staat-Streitigkeiten zu etablieren.

Nach ihren Vorschlägen soll es künftig eine Berufungsinstanz geben, was bislang bei den Schiedsverfahren nicht vorgesehen ist. Auch das Schiedsverfahren an sich soll wesentlich mehr Transparenz erfahren. Die "Schiedsrichter" sollen eine bestimmte Qualifikation wie ein nationales Richteramt oder ähnliches vorweisen können und entweder von einer von den beteiligten Staaten erstellten Liste ausgewählt oder sogar ausgelost werden. Damit soll die Unabhängigkeit der Entscheider sichergestellt werden. Rechtsanwälte, die gleichzeitig in einem anderen Schiedsverfahren tätig sind, könnten demnach keine Schlichtung mehr vornehmen. Entscheidend ist, dass durch das Freihandelsabkommen die Gesetzgebungskompetenz der EU, der Mitgliedstaaten und auch der Kommunen nicht ausgehöhlt wird. Auch dieses so genannte 'Recht zur Gesetzgebung' hat die Kommissarin jetzt erfreulicherweise in ihrem neuen Konzeptpapier klar festgeschrieben. An all diesen Vorschlägen wird sich die EU-Kommission messen lassen müssen. Ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments wird es kein TTIP-Abkommen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP

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