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Frau Niebler, sind Sie wirklich für die völlige Ablehnung des Lieferkettengesetzes?

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Angelika Niebler
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Frage von christine b. •

Frau Niebler, sind Sie wirklich für die völlige Ablehnung des Lieferkettengesetzes?

Das habe ich gerade in der Schwäbischen Zeitung gelesen.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2025, in der Sie sich nach meinem Standpunkt zur Überarbeitung zum EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) erkundigen.

Ich teile das Ziel, welches mit dem Europäischen Lieferkettengesetz erreicht werden soll, nämlich Menschenrechte und die Umwelt weltweit besser zu schützen. Jedoch stelle ich in Frage, ob das Lieferkettengesetz das geeignete Instrument ist, um dieses Ziel zu verfolgen. Die Entbürokratisierung des EU-Lieferkettengesetzes befürworte ich daher. 

Die Europäische Union und insbesondere ihre Institutionen werden heutzutage oft als zu bürokratisch wahrgenommen. Nicht zuletzt hat Mario Draghi in seinem Bericht von 2024 die überbordende Bürokratie als eines der Hauptprobleme für das Vertrauen in unseren europäischen Binnenmarkt identifiziert. Meines Erachtens nach müssen wir spürbare Erleichterungen schaffen, um nicht den Glauben an den europäischen Binnenmarkt und unser europäisches Projekt zu gefährden.

Zudem gefährdet die überbordende Regulatorik die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Industrie. Wir stellen bereits eine massive Abwanderung von Unternehmen in andere Länder mit teilweise geringeren Standards fest. Die allermeisten Unternehmen müssen längst nicht mehr von nachhaltiger Wertschöpfung überzeugt werden. Stattdessen ächzen viele, insbesondere mittelständische Unternehmen, unter den umfangreichen bürokratischen Belastungen. Daher müssen wir das europäische Lieferkettengesetz so gestalten, dass es vor Ort effektiv und in der Praxis für Unternehmen umsetzbar ist.

Auf der europäischen Ebene gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass Unternehmen ihre Lieferketten nachhaltig gestalten. Dazu gehört die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen dazu verpflichtet, Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen wie Umweltrechten oder Menschenrechten offen zu legen. Dadurch wird bereits Druck auf Unternehmen ausgeübt, Menschenrechte und die Umwelt weltweit besser zu schützen. Denn Unternehmen werden u.a. danach bewertet, inwieweit sie ihrer Verantwortung für den Schutz der Umwelt und die Einhaltung der Menschenrechte nachkommen. 

Aus diesen Gründen habe ich mich für die Abschaffung des Lieferkettengesetzes eingesetzt. Gleichzeitig bin ich jedoch auch dafür, das europäische Lieferkettengesetz zu verbessern, indem es verschlankt wird. Besonders wichtig ist mir, dass kleine und mittlere Unternehmen von der Verordnung ausgenommen werden, da sie – anders als große Konzerne – nicht über die Kapazitäten verfügen, um die notwendigen Strukturen für die Überwachung ihrer Lieferketten aufzubauen. 

Deshalb habe ich in der Abstimmung im Europäischen Parlament am 13. November für die Änderungen gestimmt. Demnach soll das EU-Lieferkettengesetz erhalten bleiben, aber die Regelungen sollen künftig nur noch für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Nach der Abstimmung am 13. November beginnen die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den Mitgliedsstaaten. 

Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Angelika Niebler

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