Sehr geehrte Frau Niebler, bezüglich der EU-CSA-Verordnung (Chatkontrolle) bitte ich um Klärung: Welche Weisung erhält die Ständige Vertretung in Brüssel (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung)?
Wird diese Weisung veröffentlicht?
Verhindern Sie Entwürfe zur anlasslosen Durchsuchung privater Nachrichten?
Da Enthaltungen im Rat wie Gegenstimmen wirken, wiegt Deutschlands Haltung schwer. Ich bitte um eine Rückmeldung vor der nächsten Ratssitzung.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort ausstehend von Angelika Niebler CSU