Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 13.10.23

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Anikó Glogowski-Merten
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Frage von Alexander K. •

Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 13.10.23

Sehr geehrte Frau Glogowski-Merten,

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zur KSG-Ambitionslücke.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/aniko-glogowski-merten/fragen-antworten/wie-moechten-sie-die-ambitionsluecke-im-klimaschutzgesetz-schliessen-zwischen-erlaubtem-thg-ausstoss

Sie schreiben, dass das 1,5-Grad-Ziel aufgrund unzureichender internationaler Anstrengungen außer Reichweite geraten würde.
Allerdings entsprechen auch unsere Ziele aus dem KSG nicht dem, was notwendig wäre, unseren Anteil an den 1,5 Grad nicht zu reißen. Die KSG-Budgets sind zu hoch. Nur ganz grob: IPCC hält weltweit ~400 Gt ab 2020 für 1,5 möglich, für DE mit ~1% der Weltbevölkerung wären das ~4.000 Mio. Tonnen. KSG erlaubt ~3.942 Mio. Tonnen bis 2030. Das ist zuviel. SRU, CAT, etc. haben das mit genaueren Zahlen ja belegt.

Warum wollen wir das 1,5 Grad Limit nicht versuchen einzuhalten (bzw. schreiben Zahlen in das KSG, die nicht unserem Ziel entsprechen)?

Mit freundlichen Grüßen
A. K.

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Vielen Dank für die Nachfrage.
Das neue Klimaschutzprogramm in Kombination mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wird dafür sorgen, dass Deutschland der Erreichung seiner Klimaziele deutlich näherkommt. Mit der prognostizierten Ziellücke von 200 Millionen Tonnen THG-Emissionen bis 2030 dürfen wir uns natürlich nicht zufriedengeben. Trotz dessen muss man es vor dem Hintergrund bewerten, dass die Koalition eine Lücke von 1.100 Millionen Tonnen von der Vorgängerregierung übernommen hat.

Um unsere Klimaziele sicher zu erreichen, schlagen wir – wie bereits in der ursprünglichen Antwort ausgeführt – vor, das BEHG zu einem echten Emissionshandel mit fester Emissionsgrenze weiterzuentwickeln. Über den Europäischen Emissionshandel und den nationalen Emissionshandel wäre damit sichergestellt, dass alle Sektoren einen Beitrag leisten und wir die Klimaziele garantiert erreichen.

Die Ihrer Frage zugrundeliegende Budgetlogik sehen wir indes kritisch, denn es gibt kein klar definiertes nationales CO2-Budget. Der Budget-Ansatz kann nur unter einer Bedingung eine (wenn auch nicht die einzige) sinnvolle Option sein: Wenn ein globales Budget global verteilt wird. Diese Möglichkeit wurde im Vorfeld der Weltklimakonferenz 2015 in Paris diskutiert, aber schlussendlich verworfen. Da es kein global festgelegtes CO2-Budget gibt, kann ein nationales Budget nicht wissenschaftlich begründet werden. Im Pariser Protokoll wurde ein anderes Vorgehen verankert: Die einzelnen Vertragsstaaten bestimmen ihr Ziel und reichen es als NDC (Nationally Determined Contribution) ein, das alle fünf Jahre erneuert und mit einer Ambitionssteigerung versehen werden muss.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat zwar ein nationales Budget berechnet, aber nicht basierend auf wissenschaftlichen Fakten, sondern auf einer politischen Meinungsäußerung. Das halten wir für kritisch. Wir sind der Auffassung, dass wir unsere Klimapolitik danach ausrichten sollten, wie wir als relativ kleines Land den größten Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Für uns ist die Antwort klar: Indem wir Klimaneutralität mit einer starken Wirtschaft und Wohlstand in Einklang bringen, denn dann können wir für viele Schwellen- und Entwicklungsländer zum Vorbild werden und sie beim Ziel eines klimaneutralen Wirtschaftswachstums unterstützen. Ein unwissenschaftliches, zu gering angesetztes CO2-Budget, das zu einer Deindustrialisierung führt, würde dem Klimaschutz in diesem Sinne einen Bärendienst erweisen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass selbst der IPCC ein globales CO2-Budget mit einer Varianz von mehreren hundert Gigatonnen angibt.

Theoretisch lassen sich die jährlichen CO2-Limits im Rahmen des Emissionshandels natürlich auch zusammenrechnen und als „Budget“ darstellen. Die Logik dahinter ist aber eine andere: Das CO2-Limit geht nicht von einer als gerecht empfundenen Emissionsmenge aus. Vielmehr stellt es im Sinne des Pariser Abkommens sicher, dass die Emissionen bis zum Jahr x um y Prozent sinken - bis schließlich der Zeitpunkt für y = 100 und damit Klimaneutralität erreicht ist. Das halten wir für den besseren Weg.

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