Antwort 06.08.2025 von Anke Rehlinger SPD
Grund dafür sind zwei unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen für die Angestellten der Kommunen einerseits sowie der BA andererseits.
Grund dafür sind zwei unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen für die Angestellten der Kommunen einerseits sowie der BA andererseits.
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Wir halten diesen Grundsatz – gerade wenn, fast jedes 2. Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko nennt – für wenig zielführend.
Auch wenn es politisch starke Argumente für einen Prüfantrag gibt, ist für mich eine akribische Vorbereitung & Abwägen aller Vor- und Nachteile entscheidend.