In Ihrer Antwort auf meine Frage vom 06.07.2026 zum Informationsfreiheitsgesetz schreiben Sie, dass Sie den "grundsätzlichen Ansatz der Reform“ unterstützen. Dazu möchte ich konkret nachfragen:
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte Ihre Position gern eindeutig verstehen:
Befürworten Sie eine Reform des IFG auch dann, wenn Bürger dadurch künftig weniger Zugang zu staatlichen Informationen erhalten als nach heutiger Rechtslage - ja oder nein?
Personenbezogene Daten, Sicherheitsinteressen und andere schutzwürdige Informationen können bereits nach geltendem Recht von der Herausgabe ausgenommen bzw. geschwärzt werden.
Deshalb meine konkrete Frage:
Welche darüber hinausgehende Einschränkung der heutigen Informationsrechte halten Sie persönlich für notwendig?
Und falls Sie keine für notwendig halten: Werden Sie einer Reform nicht zustimmen, wenn diese die bestehenden Informationsrechte der Bürger tatsächlich einschränkt?
Vielen Dank im voraus
